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Bewertungen (1)


  1. Userbewertung: 1 von 5 Sternen

    1. Bewertung


    Guten Tag liebe Schulleitung, Lehrer und Gelehrte. Meines Erachtens nach, schreibt die Coronaverordnung vor, dass auch während des Unterrichts durch fehlenden Mindestabstand von 1,50m (da ihnen das anscheinend entgangen ist) eine Mund-und Nasenbedeckung getragen werden muss. Dass die Lehrkräfte jedoch nicht viel davon halten ist ein Anzeichen für Mangel an Intelligenz. Ich wollte mit Hilfe dieser Rezension ihnen mal verdeutlichen, dass sie gegen die gesetzliche Verordnung verstoßen und sich strafbar machen. Vielleicht sollten sie mal ihr Hirn einschalten und am Ball bleiben bevor sie ihren Schülern erzählen, es sei doch nicht so Ernst zu nehmen. Bei fehlender Veränderung wäre von einem Hinweis an das zuständige Gesundheitsamt nicht abzusehen und womöglich die beste Entscheidung.
    MFG :)

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    Berufsbildende Schulen in Magdeburg

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