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Bewertungen (1)


  1. Userbewertung: 1 von 5 Sternen

    7. von 8 Bewertungen


    Ich war im Rahmen eines Klageverfahrens vor dem Sozialgericht Regensburg zur Untersuchung dieses sogenannten ärztlichen Gutachterin. Obwohl vor über einem Jahr eine Schlafapnoe durch das Schlaflabor diagnostiziert wurde und dies als Behinderung mit einem Einzel GdB von 20 anerkannt werden muss, ignorierte sie diese Tatsache in ihrem Bericht vollkommen. Es ist schade, dass der Richter anscheinend nur dazu fähig ist, einem falschen Gutachten in seinem Urteil zu folgen und sich keine eigenen Gedanken macht. Es sollte doch stark in Zweifel gezogen werden, wenn man als Richter von einer Krankheit erfährt, diese aber nicht berücksichtigt wird. Oder fehlt die Lust auch nur einen Befund eines Arztes zu lesen?! Als ich daraufhin Berufung vor dem Landessozialgericht gestellt habe, ist das versorgungsamt plötzlich bereit einen zusätzlichen GdB von 10 anzuerkennen und meinen Grad der Behinderung heraufzusetzen. Diese Erkenntnis hätte auch schon davor einsetzen können, ohne die Staatskasse mit neuerlichen Kosten zu belasten. Aber anscheinend wird darauf spekuliert, dass sich der dumme Bürger nicht gegen willkürliche Entscheidungen wehrt! Für mich sollte diese Frau ein Berufsverbot erhalten!
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