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Bewertungen (1)


  1. Userbewertung: 1 von 5 Sternen

    96. von 153 Bewertungen


    Zur Polizei gehen und gegen Unbekannt Anzeige erstatten. Und auf die vielen Fälle in diesem Forum verweisen. Wen Anzeigen bei der Polizei sich häufen dann haben wir gute Chancen dass der Geschäftsführer strafrechtlich verfolgt wird.

    Mein Fall, Heizungsnotdienst gerufen, kamen zwei Männer, standen vor der Heizung und wussten nicht, wo sie hinlangen sollten. Habe ihnen den An/Ausschalter gezeigt. Wollten ihn drücken. Habe ihnen gesagt, dass ich das bereits mehrfach neugestartet habe und nichts gebracht hat. Sagten dann, sie können es nicht reparieren, ich soll 249 Euro bezahlen. Auf die Frage diese denn das, fragt der Mann mich wieviel ich ereit bin zu zahlen, 160? 120? Wird mir zu dubios. Unterschreiben nichts. Die Männer gehen. Rechnung kam. Hotline, sagt man soll Email schreiben. Auf emailen antwortet niemand. Mahnung kam. Diese niemand erreichbar. BRIEF von Rechtsanwalt kam. Ich habe Einspruch erhoben, werde nichts zahlen, lasse es drauf ankommen ggg. Im Zivilverfahren zu verfahren. Die Kisten sind überschaubar. Parallel werde ich Anzeige gegen Unbekannt erstatten und die strafrechtliche Verfolgung bei der Polizei fordern. Eure Beispiele hier sind wichtig, um der Polizei das systematische Handeln aufzuzeigen und die Chancen zu erhöhen, dass sie den Geschäftsführer vorladen und die Anzeigen an die Staatsanwaltschaft übergeben.

    geschrieben für:

    Wohnungsbau / Haustechnik in Regensburg

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