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  1. Userbewertung: 1 von 5 Sternen

    2. von 4 Bewertungen


    Was ich mit der Knappschaft erleben musste, habe ich vorher noch nie mit irgendeinem Unternehmen erlebt. Ich kann jedem nur von dieser Krankenkasse abraten. Es sei denn, ihr habt viel Lust auf Ärger, werdet gerne ignoriert und kommuniziert gerne mit inkompetenten Mitarbeitern. Wenn das der Fall ist, dann seid ihr bei der Knappschaft genau richtig.

    Habe 5 Kündigungen geschrieben. Möchte im Rahmen eines Arbeitgeberwechsels die Krankenkasse wechseln und die Knappschaft verweigert dies permanent. Es erfolgen völlig abstrusen Begründungen, Brief kommen angeblich nicht an, der eine Mitarbeiter weiß nicht, was der andere Mitarbeiter macht und man wird als Kunde einfach ignoriert. Es wurde bisher auf nicht ein einziges meiner Schreiben geantwortet. Telefonisch erreicht man sowieso keine Lösung, weil dort scheinbar unqualifiziertes und schlecht geschultes Personal an die Telefone gesetzt wird.


    Meine neue Krankenkasse bzw. die Krankenkasse zu der ich gerne wechseln würde, aber nicht darf, da nach wie vor die Knappschaft es nicht schafft eine rechtlich korrekte Kündigungsbestätigung auszustellen, sag ebenfalls, dass sie so etwas noch nie erlebt hat und dass dies eine Schande für unser Gesundheitssystem ist.

    Nun bleibt mir leider nichts anderes über, als einen Rechtsanwalt zu nehmen und mich beim Bundesamt für Soziale Sicherung über die Knappschaft zu beschweren.

    Vielen Dank für dieses tolle Erlebnis!
    Ihr habt einen riesen Fan gewonnen und ich werde jedem gerne meine Erfahrungen mitteilen und eure großartige Dienstleistung fleißig bewerben.

    geschrieben für:

    Krankenkassen in Bochum

    Neu hinzugefügte Fotos
    1.

    Ein golocal Nutzer Bei einem nahtlosen Arbeitsplatzwechsel ist keine Kündigung erforderlich. Am Tag der Arbeitsaufnahme bei einem neuen Arbeitgeber können Arbeitnehmer in eine Krankenkasse ihrer Wahl wechseln. Die Wahl der neuen Krankenkasse muss bis spätestens 14 Tagen nach Beschäftigungsbeginn erfolgen. Der Arbeitnehmer muss vor dem Arbeitsplatzwechsel wenigstens 18 Monate bei seiner alten Krankenkasse versichert gewesen sein....


  2. Userbewertung: 1 von 5 Sternen

    5. von 6 Bewertungen


    Was ich mit der Knappschaft erleben musste, habe ich vorher noch nie mit irgendeinem Unternehmen erlebt. Ich kann jedem nur von dieser Krankenkasse abraten. Es sei denn, ihr habt viel Lust auf Ärger, werdet gerne ignoriert und kommuniziert gerne mit inkompetenten Mitarbeitern. Wenn das der Fall ist, dann seid ihr bei der Knappschaft genau richtig.

    Habe 5 Kündigungen geschrieben. Möchte im Rahmen eines Arbeitgeberwechsels die Krankenkasse wechseln und die Knappschaft verweigert dies permanent. Es erfolgen völlig abstrusen Begründungen, Brief kommen angeblich nicht an, der eine Mitarbeiter weiß nicht, was der andere Mitarbeiter macht und man wird als Kunde einfach ignoriert. Es wurde bisher auf nicht ein einziges meiner Schreiben geantwortet. Telefonisch erreicht man sowieso keine Lösung, weil dort scheinbar unqualifiziertes und schlecht geschultes Personal an die Telefone gesetzt wird.


    Meine neue Krankenkasse bzw. die Krankenkasse zu der ich gerne wechseln würde, aber nicht darf, da nach wie vor die Knappschaft es nicht schafft eine rechtlich korrekte Kündigungsbestätigung auszustellen, sag ebenfalls, dass sie so etwas noch nie erlebt hat und dass dies eine Schande für unser Gesundheitssystem ist.

    Nun bleibt mir leider nichts anderes über, als einen Rechtsanwalt zu nehmen und mich beim Bundesamt für Soziale Sicherung über die Knappschaft zu beschweren.

    Vielen Dank für dieses tolle Erlebnis!
    Ihr habt einen riesen Fan gewonnen und ich werde jedem gerne meine Erfahrungen mitteilen und eure großartige Dienstleistung fleißig bewerben.

    geschrieben für:

    Krankenkassen / Versicherungen in Spremberg

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    2.

    Ein golocal Nutzer Bei einem nahtlosen Arbeitsplatzwechsel ist keine Kündigung erforderlich. Am Tag der Arbeitsaufnahme bei einem neuen Arbeitgeber können Arbeitnehmer in eine Krankenkasse ihrer Wahl wechseln. Die Wahl der neuen Krankenkasse muss bis spätestens 14 Tagen nach Beschäftigungsbeginn erfolgen. Der Arbeitnehmer muss vor dem Arbeitsplatzwechsel wenigstens 18 Monate bei seiner alten Krankenkasse versichert gewesen sein....


  3. Userbewertung: 1 von 5 Sternen

    39. von 125 Bewertungen


    Was ich mit der Knappschaft erleben musste, habe ich vorher noch nie mit irgendeinem Unternehmen erlebt. Ich kann jedem nur von dieser Krankenkasse abraten. Es sei denn, ihr habt viel Lust auf Ärger, werdet gerne ignoriert und kommuniziert gerne mit inkompetenten Mitarbeitern. Wenn das der Fall ist, dann seid ihr bei der Knappschaft genau richtig.

    Habe 5 Kündigungen geschrieben. Möchte im Rahmen eines Arbeitgeberwechsels die Krankenkasse wechseln und die Knappschaft verweigert dies permanent. Es erfolgen völlig abstrusen Begründungen, Brief kommen angeblich nicht an, der eine Mitarbeiter weiß nicht, was der andere Mitarbeiter macht und man wird als Kunde einfach ignoriert. Es wurde bisher auf nicht ein einziges meiner Schreiben geantwortet. Telefonisch erreicht man sowieso keine Lösung, weil dort scheinbar unqualifiziertes und schlecht geschultes Personal an die Telefone gesetzt wird.


    Meine neue Krankenkasse bzw. die Krankenkasse zu der ich gerne wechseln würde, aber nicht darf, da nach wie vor die Knappschaft es nicht schafft eine rechtlich korrekte Kündigungsbestätigung auszustellen, sag ebenfalls, dass sie so etwas noch nie erlebt hat und dass dies eine Schande für unser Gesundheitssystem ist.

    Nun bleibt mir leider nichts anderes über, als einen Rechtsanwalt zu nehmen und mich beim Bundesamt für Soziale Sicherung über die Knappschaft zu beschweren.

    Vielen Dank für dieses tolle Erlebnis!
    Ihr habt einen riesen Fan gewonnen und ich werde jedem gerne meine Erfahrungen

    geschrieben für:

    Krankenkassen in Bochum

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    3.

    Ausgeblendete 3 Kommentare anzeigen
    Ein golocal Nutzer Bei einem nahtlosen Arbeitsplatzwechsel ist keine Kündigung erforderlich. Am Tag der Arbeitsaufnahme bei einem neuen Arbeitgeber können Arbeitnehmer in eine Krankenkasse ihrer Wahl wechseln. Die Wahl der neuen Krankenkasse muss bis spätestens 14 Tagen nach Beschäftigungsbeginn erfolgen. Der Arbeitnehmer muss vor dem Arbeitsplatzwechsel wenigstens 18 Monate bei seiner alten Krankenkasse versichert gewesen sein.
    MM235 @Saerdna
    Ich kenne diese gesetzlichen Regularien und diese sind alle erfüllt. Allerdings versteht die Knappschaft dies nicht.
    Ein golocal Nutzer na ja... wenn ich so verfahre wie von mir beschrieben, braucht es keine Kündigung. Mein neuer Arbeitgeber meldet mich bei meiner neuen GKK an und gut ist. Einer Kündigungsbestätigung bedarf es nicht. Sollte aber MM235 vorher selbst gekündigt haben beträgt die Frist 2 Monate zum Ende des übernächsten Monats. Dann bedarf es allerdings einer Kündigungsbestätigung... bearbeitet