Wir hatten zwei Gemeinschaftsordnungen. Jedoch konnte er keine rechtliche Klarheit schaffen, welche von beiden nun die geltende ist. Wir mussten dafür privat einen Anwalt einschalten. Auch kann er Fischer nicht unterscheiden zwischen einer BGH-Entscheidung, die Aussentüren und Fenster zum Gemeinschaftseigentum erklärt, und der Gemeinschaftsordnung, die diese zum Sondereigentum erklärt. Nach seiner Meinung befindet man sich da in einer „rechtlichen“ Grauzone. Wohl gemerkt, es ist eine Entscheidung des obersten Gerichts. Er schafft es, dass sich Parteien so weit zerstreiten, weil er nicht unparteiisch und objektiv sein kann.
Absolut nicht zu empfehlen. Da geht man lieber in die Eigenverwaltung.
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