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Gerät mit klarem Auftrag abgegeben. Da dieser nicht umsetzbar war, entschied der Geschäftsinhaber eigenmächtig, das Gerät anderweitig mit Teilen eines Drittanbieters in Stand zu setzen. Seiner Hinweispflicht, was die hierfür entstehenden Kosten angeht, ist er nicht nachgekommen. Stattdessen wollte er mir erklären, dass er auch bei Nichtinanspruchnahme der Reparaturleistung eine Rechnung in nahezu gleicher Höhe stellen wird. Passender Vergleich hier: jmd. fragt mich, ob ich sein Auto repariere - ich sage zu, obwohl ich das noch nie getan habe und stelle ihm dann meine dreijährige Ausbildung als Arbeitszeit in Rechnung ;) NIE WIEDER! VORSICHT!
geschrieben für:
Radioreparaturen und Fernsehgerätereparaturen / Satellitentechnik in Teltow
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