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  1. Userbewertung: 5 von 5 Sternen

    1. von 4 Bewertungen


    Freundlich, kompetent, gute Erreichbarkeit, schnelle Bearbeitung, zügig zum gewünschten Erfolg. Bei Bedarf gerne wieder!

    geschrieben für:

    Rechtsanwälte in Braunschweig

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  2. Userbewertung: 1 von 5 Sternen

    3. von 10 Bewertungen


    Meine Erfahrung mit der Öffentlichen Versicherung ist leider negativ. Als Geschädigte in einem verhältnismäßig geringfügigen Kfz-Auffahrunfall habe ich meinerseits alles getan, um die Angelegenheit 'schlank', zügig und für die Öffentliche Versicherung (und damit für ihre Versichertengemeinschaft) kostengünstig zu regulieren. Die Sachbearbeitung ließ sich zunächst auch an, wie man es von einem renommierten Versicherer erwarten darf und in einer telefonischen Nachfrage wurde mir nach kurzer Zeit aufgrund der eindeutigen Sachlage der Abschluss der Prüfung mit der Folge der Zahlung zugesagt; demzufolge wäre der Schadensfall binnen angemessener 14 Tage abgeschlossen gewesen. Dann allerdings hörte ich nichts mehr und auch die angekündigte Schadensregulierung blieb ohne jegliche Erklärung aus. Nach einem Schreiben meinerseits erhielt ich die lapidare Zwischennachricht, es wären noch Ermittlungen nötig (?!). Letztlich führte erst die Einschaltung eines Anwaltes und die Ankündigung, meine Ansprüche auf dem Klageweg durchzusetzen, zum Erfolg. Die Zahlung erfolgte (ohne jedwedes weiteres Schreiben, ähnlich einem Bescheid - Stil?) nach gesetztem Fristablauf und exakt so, dass eine Klage gerade so vermieden wurde. Alles in allem schleppte sich die Schadensregulierung ganze 8 Wochen hin. Bei mir ist der Eindruck entstanden, dass die gezeigte Vorgehensweise durchaus routiniert angewandt wurde und gerade bei relativ geringen Schäden darauf spekuliert wird, dass Geschädigte die Umstände und das finanzielle Risiko des Rechtswegs scheuen, so dass ihre Ansprüche letztlich im Nichts versanden. Fazit: Da auch ich mal in die Lage kommen kann, jemanden zu schädigen und ich von meiner Versicherung in einem solchen Fall einen fairen Umgang mit dem Geschädigten sowie eine verantwortungsvolle Verwendung meiner Beiträge - und dazu gehört auch, z. B. keine vermeidbare Kosten durch Hinzuziehung eines Anwalts zu produzieren - erwarte, werde ich auch künftig weder ein Fahrzeug noch sonstiges bei der Öffentlichen Versicherung versichern. Ohne Vergabe mindestens eines Sterns scheint eine Bewertung nicht möglich zu sein - nun denn, der unumgängliche Pflichtstern dafür, dass der Schaden dann doch noch reguliert wurde.

    geschrieben für:

    Versicherungen in Braunschweig

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