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Bewertungen (1)


  1. Userbewertung: 1 von 5 Sternen

    1. Bewertung


    Wie kann man einer psychotischen Person etwas von Menschen/Angehörigen erzählen, die seine- bzw. ihretwegen nach dem Tod nicht ins Licht gegangen sind? Das ist höchst unprofessionell! - Da hilft/reicht auch nicht der Satz aus: "Das setzt eine physische und psychische Belastbarkeit des Einzuweihenden/Einzustimmenden voraus." , der in in den rechtlichen Hinweisen steht. - Schade, dass man das nicht zur Anzeige bringen kann.

    geschrieben für:

    Beratungsstellen in Sasbach bei Achern

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