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Diskriminierende Behörde. Schwerbehinderten ist der Zugang zum Briefkasten verwehrt, durch eine Treppe. Beim Klingeln an der Tür für Gehbehinderte wird nicht reagiert. Für Herz und Lungenerkrankten ist es eine Zumutung den Behinderten Eingang zu nutzen, da es eine Raucherecke für die Bediensteten ist, überdacht. Diese Behörde sollte die unterschwellige Behinderungen ernst nehmen.1.