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  1. Userbewertung: 1 von 5 Sternen

    1. von 2 Bewertungen


    vor 2 Wochen

    Ich habe Frau Hartl im Dezember 2019 das Mandat für meine Scheidung erteilt. Sie hat Anfang Februar 2020 den Trennungsunterhalt für mich berechnet. Mein Ex-Mann hat diese Berechnung von seiner Rechtsanwältin nachkalkulieren lassen. Mein Ex-Mann hat mich netterweise darauf hingewiesen, dass der Unterhalt von Seiten Frau Hartl fehlerhaft kalkuliert wurde. Das hätte für mich 400 € weniger Unterhalt pro Monat bedeutet.

    Als ich Frau Hartl damit konfrontiert hatte, meinte Sie, dass ich dafür verantwortlich wäre, weil ich ihr Informationen vorenthalten hätte. Das ist für mich in keinster Weise nachvollziehbar. Ich habe alle Fakten, Gehaltsabrechnungen und Steuerbescheinigungen eingereicht. Die private Krankenversicherung meines Ex-Mannes wurde in der Kalkulation doppelt abgezogen. Für die fehlerhafte Kalkulation hat Frau Hartl mir eine Rechnung in Höhe von 1.358,86 Euro gestellt.

    Das war nicht der einzige Fehler. Das Geburtsdatum meines Sohnes wurde zu Beginn auch fehlerhaft dokumentiert.

    Zudem habe ich mich von einem zweiten Anwalt bezüglich der Scheidungsfolgenvereinbarung beraten lassen. Er schlug mir einen wesentlich pragmatischeren und schnelleren Weg vor, wie Frau Hartl.

    Darauf habe ich das Mandat gekündigt.

    geschrieben für:

    Rechtsanwälte in Altenstadt an der Iller

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