Sehr geehrter Herr Blauth,
Es ist mir ein großes Bedürfnis, Ihnen diese Zeilen zu schreiben.
Wir hatten vor genau einem Jahr einenTermin bei Ihnen wegen einer Grundbucheintragung.
Ich muss sagen, dass ich ein solch respektloses Verhalten wie das Ihre bisher noch nicht von einem Dienstleister erlebt habe.
Einen Stift zur Unterschrift sollte man seinem Gegenüber reichen und nicht, wie Sie das getan haben so über den Tisch schieben, dass es wie hingeschmissen aussieht!
Das ist, gelinde ausgedrückt, respektlos!
Und dann Ihre Frage, ob es denn eine gegenseitige Erbeinsetzung gebe
Das war mit Sicherheit ein gutgemeinter Ratschlag von Ihnen und wäre für Sie mit zusätzlichen Einnahmen verbunden (gewesen), aber wenn Sie mir dann erklären, was z. B. passieren kann, wenn der Ehepartner stirbt, in diesem Fall wäre das dann ja ich, dann ist das kein Spaß mehr ( Ich hatte vor 2 Jahren einen leichten Schlaganfall)
Solch ein "gutgemeinter" Ratschlag sollte prinzipiell mit JA beantwortet werden, aber mit Sicherheit NICHT BEI IHNEN!
Ich mag zwar bewegungsmäßig beeinträchtigt sein, aber seien Sie sicher: mein Kopf arbeitet!
Abschließend noch einige Worte eines Kunden:
„Es gibt zwei Dinge, die niemals wiederkommen: Gestern und unzufriedene Kunden!"
geschrieben für:
Notare
in Lebach
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