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  1. Userbewertung: 1 von 5 Sternen

    1. von 2 Bewertungen


    Wir haben hier einen Pool gekauft und per Vorkasse bezahlt (Auftragswert über 10.000 €). Da wir neu bauen und das Haus noch nicht steht, haben wir im Kaufvertrag eine Lieferung auf Abruf im Frühjahr 2018 vereinbart. Kurz vor Weihnachten stand plötzlich eine Spedition vor der Tür und lieferte uns unaufgefordert und unangekündigt die im Gesamtauftrag enthaltene Rollschutzabdeckung für den Pool (2,80 m x 5,40 m).

    Wir haben daraufhin sofort Kontakt mit unserer Verkäuferin aufgenommen, denn wir haben hier in unserer Mietswohnung ohne Keller keinerlei Lagerungsmöglichkeit. Daraufhin folgte diverser Schriftverkehr. Es kam weder eine Einsicht, noch eine Entschuldigung. Ich habe den Kaufvertrag und die AGB zitiert („Das gewünschte Zubehör wird mit der Lieferung des Pools koordiniert bzw. im gewünschten Zeitraum angeliefert“).

    Wir haben den Vertrag nun gegen eine „Strafgebühr“ von 260 € aufgelöst. Ein Betrag, den die Firma willkürlich gewählt und als „Gebühr für Planung und Konzeption des Pools“ klassifiziert hat. Wir haben uns im Vorfeld rechtlich beraten lassen – wir waren eindeutig im Recht. Das war es uns jedoch wert, denn mit einer solchen Firma möchten wir unter keinen Umständen weiter zusammenarbeiten. Die Abdeckung mussten wir behalten, in einer neuen Rechnung stand nun plötzlich der Satz „Sonderanfertigung und somit vom Umtausch ausgeschlossen“.

    geschrieben für:

    Schwimmbadanlagen und Schwimmbadzubehör in Bad Soden-Salmünster

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