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  1. Userbewertung: 1 von 5 Sternen

    1. Bewertung


    Während der Eröffnungsphase Ende 2020 hatte ich auf Anraten der Geschäftsführung der GS Cryo GmbH 4 Behandlungen mit dem Cryoshaper a 2 Zonen am Bauch, im Abstand von 14 Tagen.

    Da ich nach mehr als 6 Monaten keine Veränderung feststellen konnte habe ich eine Nachbesserung gemäß §§ 634, 635 BGB gefordert. Diesem wurde nicht Folge geleistet. Auch wurde mein Guthaben in Höhe von 50,00 EUR bis zum heutigen Tage einbehalten. Nachdem ich eine negative Google Rezension verfasst hatte, wurde ich mehrfach über einen Anwalt der GS Cryo GmbH unter Druck gesetzt und aufgefordert, die negative Google Rezension zurückzunehmen, da mich die GS Cryo GmbH ansonsten auf Schadensersatz verklagen würde.
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