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Bewertungen (1)


  1. Userbewertung: 1 von 5 Sternen

    11. von 11 Bewertungen


    Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Leben kann dazu beitragen, die Ausbreitung von COVID-19 in der Bevölkerung zu verlangsamen und Risikogruppen vor Infektionen zu schützen.
    Die längst fällige Nutzung eines derartigen Schutzes in Geschäften und im Nahverkehr ist seit dem 24. April endlich auch in Thüringen verpflichtend.
    Umso mehr verwundert und empört bin ich, dass im Globusmarkt Erfurt-Mittelhausen von Mitarbeiter/innen die Maskenpflicht ignoriert wird.
    Das fängt bei den Damen an der Information an und endet bei den Mitarbeiter/innen an den Bedientheken sowie am Imbiss und dem Bäckerstand.
    Da möchte ich mir nicht vorstellen wie es im „Hinterland“ aussieht.
    Gerade da wo mit offenen Lebensmittel hantiert wird sollten unbedingt die gegebenen Sicherheitsverordnungen strikt eingehalten werden.

    geschrieben für:

    Catering in Erfurt

    Neu hinzugefügte Fotos
    1.

    Ausgeblendete 3 Kommentare anzeigen
    Ein golocal Nutzer https://corona.thueringen.de/behoerden/ausgewaehlte-verordnungen/

    § 4a Verwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung

    (1) In Fahrzeugen des öffentlichen Personennahverkehrs, insbesondere in Eisenbahnen, Straßenbahnen und Omnibussen, in Taxen und sonstigen Beförderungsmitteln mit Publikumsverkehr sind die FAHRGÄSTE verpflichtet, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu verwenden.

    (2) In den Räumlichkeiten von Geschäften nach § 6 Abs. 1 Satz 2 und 3 Nr. 1 bis 12 sind die KUNDEN verpflichtet, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu verwenden.

    also, es ist für FAHRGÄSTE/KUNDEN verpflichtend... nicht für das Personal
    bearbeitet