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  1. Userbewertung: 1 von 5 Sternen

    3. von 3 Bewertungen


    Mandatsentzug! Herr RA Vogt sollte mich in einem Scheidungsverfahren vertreten. Nachdem ich von einem nach meiner Meinung skandalösen Vertrauensbruch von RA Vogt in dem parallel laufenden Mandat meiner Tochter erfuhr, sah ich mich gezwungen, das Mandat zu kündigen. Dass diese Maßnahme berechtigt war, zeigte sich, als ich ein paar Wochen später feststellte, dass RA Vogt die nach unserem gemeinsam mit meiner Tochter durchgeführten Erstberatungstermin erstellte Aktennotiz an meinen Mann geschickt hatte. Dieses Gesprächsprotokoll hatte somit Auswirkungen auf beide Fälle. Davon hat die Gegenpartei auch versucht Gebrauch zu machen. Vertrauliche Gesprächsnotiz an die Gegenpartei geht gar nicht! Wenn es aus Versehen passiert sein sollte, dann stimmen die Abläufe in der Kanzlei überhaupt nicht.

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    Rechtsanwälte in Fürstenfeldbruck

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