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Bewertungen (1)


  1. Userbewertung: 1 von 5 Sternen

    4. von 7 Bewertungen


    Nicht empfehlenswert! Frau Poethke hat in den ihr übergebenen Rechtssachen fast nichts unternommen. Obwohl sie mir zusicherte, daß sich die Kosten auf 99 € beliefen und diese von der ARGE getragen würden, schrieb sie mir am Ende eine Rechnung in Höhe von 1200 (!) €. Als ich die Zahlung unter Berufung auf ihre vorherigen Zusagen verweigerte, verklagte sie mich. In den ihr übergebenen Rechtssachen hat sie für mich nichts erreicht. Ihr soziales Engagement ("draußen" etc.) erscheint nach dieser Erfahrung für mich wenig glaubwürdig. Ich kann hier nur die Bewertung eines anderen ihrer Mandanten auf einer anderen Website zitieren: bei dieser Anwältin muß man sich einen Anwalt suchen, von dem man sich gegen die eigene Anwältin vertreten läßt!

    geschrieben für:

    Rechtsanwälte in Münster

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    1.

    A. Poethke Die Aussagen sind nicht korrekt und verleumderisch:
    1. Tatsächlich wird Beratungshilfe nicht von der ARGE gezahlt, sondern von der Oberjustizkasse. Dies gilt natürlich nur für Bedürftige und nicht für jemanden, der nach eigenen Angaben mtl. € 5.000,- verdient. Ab dem Zeitpunkt der Aufnahme der Arbeit, kam Beratungshilfe daher nicht mehr in Betracht. Davon abweichende Zusagen wurden nie getätigt.
    2. Dementsprechend hat das zuständige Amtsgericht der Honorarklage in vollem Umfang stattgegeben. Da trotzdem keine Zahlung erfolgte, musste das Honorar durch den Gerichtsvollzieher eingetrieben werden.
    3. Die schlechte Bewertung entbehrt jeglicher Grundlage und dient ausschließlich der Rufschädigung.