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  1. Userbewertung: 1 von 5 Sternen

    1. Bewertung


    Kein Pflegedienst für Intensivpflege!! Auf exaktes Leistungsangebot bei Grundpflege, Betreuung und Krankenpflege achten und auch bei examinierten Personal zwischen Altenpfleger und Krankenschwester differenzieren! Entlastungsbeitrag nach Paragraph 45 b (125 Euro) wird gerne abgerechnet, aber die Dienstleistung wird dabei auf das Pflegepersonal übertragen, die zeitlich eh schon in einem viel zu engen Zeitkorsett stecken. Es gibt keine extra dafür gestellte Kraft, die zusätzlich kommt, bei z.B. haushaltsnahen Dienstleistungen bei ambulant versorgten Pflegebedürftigen (Reinigung, Verpflegung, Einkäufe, Fahrdienste, Botengänge) oder
    Inanspruchnahme von Alltagsbegleitern (z. B. Begleitung bei Arztbesuchen, gemeinsamer Besuch auf dem Friedhof). Bei wechselnden Personal (Urlaub, Feiertage, Krankheit) finden kaum bis selten informative Übergaben über den Patienten statt. Die sprachliche Kommunikation ist durch eine internationale Vielfalt des Personals stark eingeschränkt. Es kommt dann wer zur Verfügung steht und der/die macht dann auch nur das Nötigste. In diesen Zeiten möglichst engen Kontakt zum Angehörigen halten! Die Personaldecke ist einfach zu dünn, dass Personalausfälle leicht kompensiert werden können. Hier kommt es dann oft zu zeitlichen Verzögerungen in der Pflege. Für Altenbetreuung zu empfehlen. Bei ärztlich verordneten pflegerischen Leistungen gerade ausreichend (siehe auch Ergebnis der Qualitätsprüfung im Internet).

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