Kein Pflegedienst für Intensivpflege!! Auf exaktes Leistungsangebot bei Grundpflege, Betreuung und Krankenpflege achten und auch bei examinierten Personal zwischen Altenpfleger und Krankenschwester differenzieren! Entlastungsbeitrag nach Paragraph 45 b (125 Euro) wird gerne abgerechnet, aber die Dienstleistung wird dabei auf das Pflegepersonal übertragen, die zeitlich eh schon in einem viel zu engen Zeitkorsett stecken. Es gibt keine extra dafür gestellte Kraft, die zusätzlich kommt, bei z.B.... weiterlesen
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