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Bewertungen (1)


  1. Userbewertung: 2 von 5 Sternen

    1. von 3 Bewertungen


    Die Fahrzeugbeschreibung stimmt nicht mit dem Fahrzeug überein. Unfall wurde verheimlicht. Entdeckte und entstandene Schäden am Fahrzeug - bereits nach wenigen Tagen - werden durch Händler nicht vollständig erstattet bzw. ersetzt. Er ließ sich z.B. die Rechnung des gebrochenen Federbein für 1200 Euro zusenden und ersetzt aber nur 500 Euro. Macht aber sicherlich den Gesamtbetrag steuerlich geltend. Der Kaufvertrag beinhaltet – „aus Platzgründen“ - nur einen kleine Teil der angepriesenen Ausstattungsmerkmale.

    geschrieben für:

    Autohäuser / Automobile in Heinsberg im Rheinland

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