Bewertungen (1)
-
2011 durch Beratungsgutschein der Medizinrechtsanwälte e.V. Kontakt aufgenommen.Erste Handlung:nach positiver Erfolgseinschätzung seinerseits Forderung einer Vergütungsvereinbarung" die von der gesetzlichen Regelung abweicht" ,natürlich zusätzlich zur gesetzlichen Vergütung; Ergebnis :Verfahren in 1.er Instanz verloren, in2.er Instanz nach Rat des Richters Klage zurückgezogen.Fazit: Dieser Mann ist sein Geld nicht wert,leider.Der eine Stern ist noch zuviel.1.