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Bewertungen (1)


  1. Userbewertung: 1 von 5 Sternen

    3. von 5 Bewertungen


    2011 durch Beratungsgutschein der Medizinrechtsanwälte e.V. Kontakt aufgenommen.Erste Handlung:nach positiver Erfolgseinschätzung seinerseits Forderung einer Vergütungsvereinbarung" die von der gesetzlichen Regelung abweicht" ,natürlich zusätzlich zur gesetzlichen Vergütung; Ergebnis :Verfahren in 1.er Instanz verloren, in2.er Instanz nach Rat des Richters Klage zurückgezogen.Fazit: Dieser Mann ist sein Geld nicht wert,leider.Der eine Stern ist noch zuviel.

    geschrieben für:

    Rechtsanwälte / Fachanwälte für Sozialrecht in Augsburg

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