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  1. Userbewertung: 1 von 5 Sternen

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    War mit einem schönen Oldtimer beim TÜV Rheinbach. Terminvergabe nur über Hotline! Den 1. Termin habe ich zeitgerecht bei der Hotline absagen müssen, da die bestellte Warnblinkanlage zu spät eintraf. Beim Folgetermin wurde ich dann niedergemacht, weil ich angeblich den 1. Termin schuldhaft verpaßt hätte. Es folgte eine Mängelliste, die ich in meiner Fachwerkstatt komplett abarbeiten ließ. Termin Nachkontrolle wieder nur über Hotline. In Rheinbach angekommen, wurde mir dann eröffnet, der Prüfer sei in Urlaub, und sein Kollege wolle die Nachprüfung nicht durchführen! Wieder nach Hause, neuer Termin. 10 Tage später Endabnahme: Technik in Ordnung. Jedoch verlangt der Prüfer, daß die bei Baujahr 1962 noch nicht universell im Chassis eingeschlagene Fahrgest.-Nr. nun nachträglich eingeschlagen werden müsse. Das wäre kein Problem, ich müsse nur vom Straßenverkehrsamt eine Bestätigung holen, dann könne er mir die auf dem vorhandenen Typenschild ablesbare Nummer nachträglich einschlagen. Während ich vom TÜV zum Straßenverkehrsamt fuhr, hat er schnell dort hinter meinem Rücken angerufen und mitgeteilt, man dürfe mir keine Bestätigung zum Einschlagen der Nummer ausstellen, da er das Fahrzeug anhand des Typenschildes nicht zuordnen könne! Entsprechend wurde mir dann von der Behörde diese Bescheinigung verweigert. Die TÜV-Hauptstelle in Bonn hat mir auf Nachfrage bestätigt, daß es viele Fahrzeuge aus den 60-ern gibt, die keine eingeschlagene FIN haben., sondern lediglich ein Typenschild!

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    Automobile in Rheinbach

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