Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation

Bewertungen (1)


  1. Userbewertung: 5 von 5 Sternen

    182. von 246 Bewertungen


    Nachdem TAP Air Portugal unsere Flüge storniert haben und eine Flugplanänderung für uns nicht akzeptiert wurde, haben wir erfolglos versucht, telefonisch mit dem Kundenservice zwecks Umbuchung in Verbindung zu setzen.
    Durch Recherche in Internet sind wir auf diese Kanzlei aufmerksam geworden und hatten eine kostenlose Ersteinschätzung in Anspruch genommen. Herrn RA Irion hat uns mitgeteilt, dass wir selbstverständlich einen Anspruch auf eine Rückerstattung der vollständigen Flugkosten geltend machen können.
    Mit seiner professionellen Unterstützung haben wir die Rückerstattung unserer Ticketkosten bei der Airline eingefordert, weil unsere privaten Bemühungen leider erfolglos waren. Super war auch die Abwicklung, die sehr einfach über E-Mail und Telefonate gelaufen ist.
    Da diese Angelegenheit nicht außergerichtlich erledigt werden konnte, war es unumgänglich eine Klage beim Amtsgericht einzureichen. Unsere Klage war erfolgreich und nach vier Monaten wurden uns die vollständigen Flug- und der Eigenanteil der Gerichtskosten sowie Verzugszinsen endlich zugesprochen.
    Dadurch sind uns keine weiteren Kosten entstanden.
    Wir sind äußerst zufrieden mit seiner kompetenten und professionellen Tätigkeit.
    Unsere Fragen wurden immer zeitnah beantwortet.
    Wir können daher die Kanzlei für Reiserecht bestens weiterempfehlen.

    geschrieben für:

    Steuerberater / Rechtsanwälte in Königsfeld im Schwarzwald

    Neu hinzugefügte Fotos
    1.

    OGru Meine Erfahrungen mit der Kanzlei waren genauso positiv!! Der einzige Unterschied: die Lufthansa hat dann gezahlt, nachdem die Klage eingereicht wurde
    OGru ... das heisst, Herr Irion konnte dann die Klage zurückziehen, die angefallenen Kosten musste dann Lufthansa übernehmen.