Lieber nicht wen es um Gewährleistungsansprüche geht nicht da stellen die da auf Druchzug wedeln mit Ihren AGS Gewährleistung nur gegen Kassenbon. was Rechtlich so ja nicht so ganz richtig erscheint,
Fällt ein Einkauf unter die gesetzliche Gewährleistung, darf der Händler nicht nur den Kassenbon verlangen. Er muss auch einen Kontoauszug über die Kartenzahlung oder eine Kopie des Belegs akzeptieren, sagt die Verbraucherzentrale Bayern. Sogar ein Zeuge, der den Kauf bestätigt seien als Beweis ausreichend
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