Ein defekter Aufladeregler für elektrische Fußbodenheizungen wurde nach vorherigem telefonischen und schriftlichem Email-Kontakt zwecks Überprüfung zur Firma Specht geschickt. Laut erster Email wurde mir mitgeteilt, Zitat: "...kann überarbeitet, d.h. generalüberholt werden." Zitat Ende.
Der kurze Zeit später zugeschickte Kostenvoranschlag wurde bezahlt und die Reparatur in Auftrag gegeben.
Da der Regler anschließend dasselbe Fehlerbild und nach einer Nachbesserung gar nicht mehr... weiterlesen
funktionierte, wurde er insgesamt zwei mal zurückgeschickt. Das Ende vom Lied ist, dass die Firma Specht eine weitere Rechnung aufgestellt hat mit der Bedingung, dass der Regler erst kontrolliert und zurückgeschickt wird, wenn das Geld überwiesen wurde. Andernfalls würden sie das Gerät fachgerecht entsorgen.
Mein schriftlicher Einwand, dass es sich um mein Eigentum handelt und ich auf keinem Fall einer Entsorgung zustimme, blieb unbeantwortet. Jetzt wurde alles einem Anwalt übergeben.
Zwischenzeitlich mußte ich auf Grund der kalten Räume im Haus für Ersatz sorgen. Dieser erforderte zwar einen Eingriff in meine Hauselektrik, war vom Material her als Neuteil aber günstiger als die Reparatur des alten Reglers.
Ein Stern ist noch zuviel, aber leider die Minimaloption.[verkleinern]