LG München I: Benotung in einer Arztbewertung ist nicht zu löschen, da sie eine zulässige Meinungsäußerung darstellt
Sehr gefährlicher u. schlechter Arzt.
Ich hatte einen gewissen Dr. J. M. fast vergessen!
Durchgängig Note 6 (Behandlung, Vertrauen, Aufklärung etc.)
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