Der Baumarkt behält sich vor, mit dem potenziellen Kunden in seinem Eingangsbereich ein aufdringliches Corona-Interview durchzuführen, bevor er den Kunden in den Laden nicht reinlässt. Ein separat gekennzeichneter Eingangs- und Ausgangsbereich, die bekannte Pflicht, eine FFP2- bzw. medizinische Maske zu tragen, die Einhaltung der bekannten Hygieneregeln und die Beachtung der Abstandsregelung reichen wohl nicht mehr aus. Neuerdings sollte wohl das nächste nobelpreisverdächtige... weiterlesen
Eintrittskriterium, ein vorhandener Gewerbeschein sein. Wer den Gewerbeschein nicht ausweisen kann, wird weiterhin nach einer "vollständigen Impfung", einer vergangenen Corona-Erkrankung oder einem akuten negativen Corona-Test gefragt. Sollten auch diese der Reihe nach verneint werden, so wird man zum Kauf eines Tests, links vom Eingangsbereich genötigt. Lieber Herr Geschäftsleiter, Ihr Prozedere im Umgang mit dem Kunden grenzt an absolute Frechheit und Gesetzlosigkeit. Ich ermutige jeden, dieser am zu geltenden Recht vorbeigenden Kundenpenetration durch eine ehrliche Bewertung eine klare Grenze zu setzen. Von mir gibt es eine absolute Null-Sternebewertung und ein deutliches Nein für Ihre Kundenpolitik. Mit freundlichem Gruß, Landowska[verkleinern]