Nicht zu empfehlen
Wir hatten in 3 verschiedenen Sachverhalten mit Herrn Wendland zu tun.
Sachverhalt 1 - Trennung Doppelhaushälfte:
Die Trennung in 2 Ideelle Hälften führte dazu, dass Wohngeld nur zu einem Viertel gewährt worden ist. Darauf angesprochen formulierte Herr Wendland kostenlos den Einspruch beim Finanzamt. Der Einspruch wurde abgelehnt. Danach meinte Herr Wendland, dass sie Klage einreichen solle und formulierte ihr erneut kostenlos die Klageschrift. Dabei unterstrich er... weiterlesen
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