Trotz hinreichend Urteile des Europäischen Gerichtshofes, des Bundesgerichtshofes, der neuen Sorgerechtsreform vom 19.05.2013 für Väter unehelicher Kinder, verweigerten bisher 3 Richter das Amtsgerichtes Schwarzenbek die mir als Vater zustehenden Rechte.
Der erste Richter, Dr. H., verbündete sich mit einer Parteiverräterin (AZ: B 100/10 S.-H. Anwaltskammer) als Antragsgegnervertreterin um mir meine Rechte als Vater zu versagen.
Derselbe Richter schloss einen Vergleich nachdem die KM und der KV... weiterlesen
sich monatlich Berichte über den Werdegang des Kindes schreiben sollen.
Auf meinen anschließenden Antrag, nachdem die Berichte der KM, nichts sagend und unwahr waren, beschloss dieser Richter in der Antragsablehnung „Die Kindesmutter schuldet einen Bericht. Diese Schuld wird auch durch einen inhaltlich falschen Bericht erfüllt.“ Inzwischen entscheidet dieser Richter am OLG Schleswig über Bankenrecht.
Die 2. Richterin, Frau S., beschloss meine zwei Anträge gleich im schriftlichen Wege ablehnend ohne Gegenseite oder Verfahrensbeistand oder Jugendamt oder mich dazu anzuhören, weder schriftlich noch in einem Termin.
Die 3. Richterin, Frau M., berief zwar auf meinen Sorgerechtsantrag auf der Grundlage der neuen Sorgerechtsreform, einen Anhörungstermin ein, beschloss aber anschließend, gegen den Rat von Jugendamt u. Verfahrenspfleger nach Gutsherren Art und ohne Einholung einer Sachverständigen Meinung, rechtswidrig gegen den Antrag des Kindsvaters. . Diese Richterin M. hat in dem anschließenden Verfahren 21 F 523/13 sogar Verfahrensakten manipuliert um dem Kindesvater nicht entstandene Kosten zur Abschreckung aufzudrücken.
In einem früheren Sorgerechtsverfahren 10 UF 171/11 Hat der OLG-Richter L. in seinem Beschluss eine selbst frei erfundene Lüge, „die Kindesmutter hätte den Kindesvater wg. Stalkings angezeigt“, als Unterstellung einer Straftat zur Ablehnung des Antrages als Begründung aufgeführt. Diese Unterstellung wurde sowohl von Antragsgegner als auch Antragsteller bis heute bestritten und verneint.
Aber wer diesen Artikel kennt, wundert gar nichts mehr:
http://www.zeit.de/2013/27/richter-kritik-justiz
Wenn das Gesetz keine Spielräume lässt, dem Kindesvater seine Rechte zu verweigern, wird das Gesetz eben gebrochen.
Das Amtsgericht Schwarzenbek ist m. E. Benchmark in dieser Disziplin.
Das Kind hat bei der Kindesmutter unter derer alleinigen Sorge inzwischen nachgewiesene Schäden genommen. Ein kinderfeindlicheres Gericht ist kaum vorstellbar.[verkleinern]