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Name name kommentierte eine Bewertung zu CTS Eventim AG Konzertagentur in Hamburg.
Ach je, wieder die beiden Befürworter. Also, hoffentlich behauptet jetzt niemand, es würden Mitarbeitende hier Kommentare abgeben. Also nein, wirklich nicht. Aber es ist wiederum seltsam, jede Reklamation wird durch diese Kommentatoren beantwortet. Ist dann somit eine private Serviceleistung gegenüber dem Anbieter.
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Name name kommentierte eine Bewertung zu CTS Eventim AG Konzertagentur in Hamburg.
Genau! Jeder Veranstalter kann, wenn er will, das Widerrufsrecht auch beibehalten. Das darf er! Was spricht dagegen. Es sei den natürlich, er will es nicht! Selbst wenn er es den Käufern zunächst suggeriert.
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Name name kommentierte eine Bewertung zu CTS Eventim AG Konzertagentur in Hamburg.
Sehr interessant, wie selbige Frau Eickhoff an anderer Stelle den Anbieter auslobt und hier nun kompetent wie eine Mitarbeiterin Stellung bezieht und so positiv! Tatsächlich verdient der Anbieter auch bei dem Weiterverkauf mit 10 % am Verkaufswert. Soviel zur Kulanz.
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Name name kommentierte eine Bewertung zu CTS Eventim AG Konzertagentur in Hamburg.
Eine Aussage wie Tickets zu fairen Preisen ist seltsam. Tickets gibt es in unterschiedlichsten Preisniveaus. Die meisten Tickets sind in einer preislichen Obergrenze. Das ist aber nichts neues. Nur seltsam wenn dies in einer Bewertung auftaucht. Eine andere Frage ist auch, wie viele Mitarbeitende dieses Anbieters dürfen sich eigentlich hier äußern?
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Name name kommentierte eine Bewertung zu CTS Eventim AG Konzertagentur in Hamburg.
Falls Sie jemals Tickets innerhalb eines ausgewiesenen Wiederrufsrechts von 14 Tagen umtauschen wollten, wären Sie enttäuscht über den von Ihnen ausgelobten Service!
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Name name hat CTS Eventim AG Konzertagentur in Hamburg mit 1 Stern bewertet.Es wird ein Widerrufsrecht von 14 Tagen mitgeteilt. Dieses wiederum wird im späteren durch einen Hinweis in den allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgehoben, indem unter anderem auf Ticketverkäufe kein Widerrufsrecht bestünde. Nun werden ... [komplett anzeigen] Es wird ein Widerrufsrecht von 14 Tagen mitgeteilt. Dieses wiederum wird im späteren durch einen Hinweis in den allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgehoben, indem unter anderem auf Ticketverkäufe kein Widerrufsrecht bestünde. Nun werden hier ausschließlich Tickets für Veranstaltungen angeboten. Auf was bezieht sich sich dann der erste Anspruch auf ein 14tägiges Widerrufsrecht? Ist dies nicht seltsam?
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Name name hat gerade Seine 1. Textbewertung verfasst - diese Leistung gehört mit einer neuen Trophäe gewürdigt. Das golocal Team gratuliert herzlichst!
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Name name hat sich bei golocal registriert.
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