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Bewertungen (1)


  1. Userbewertung: 1 von 5 Sternen

    19. von 40 Bewertungen


    Am 07.04.2018 habe ich bei der Firma Heuer GmbH einen flexiblen Gartenschlauch 30 m erworben.
    Bei diesem Artikel konnte ich jedoch nicht auf Rechnung kaufen , jetzt weiß ich auch warum !!!

    Bereits am 05.05.2018 reklamierte ich diesen Schlauch, da er bereits bei der zweiten Benutzung gerissen ist und schickte diese mit 3 Fotos an die Firma Heuer.

    Am 08.05.2018 traute ich meinen Augen nicht als ich von der Reklamationsabteilung diese Antwort erhielt.
    vielen Dank für Ihre Nachricht nebst Fotos.
    Wir haben Ihr Anliegen an die Reklamtionsabteilung weitergeleitet.
    Da Ihr Anliegen während der mehrmaligen Nutzung entstanden ist, gehen wir von Eigenverschulden aus.
    Daher ist Ihre Reklamation von der Gewährleistungsregelung ausgeschlossen

    Ich möchte Sie jedoch darauf aufmerksam machen, dass es sich bei dem Gartenschlauch um einen Gebrauchsartikel handelt und ich mir diesen nicht gekauft habe um ihn in einer Vitrine auszustellen.
    In Ihrer Artikelbeschreibung steht unter anderem, daß er eine hohe Lebensdauer hat und aus robustem Material besteht.
    Hiervon kann nun wirklich nicht die Rede sein!! Schon aus diesem Grund ist ein Eigenverschulden nicht gerechtfertigt.
    Auch wenn es sich bei diesem Schlauch um eine recht preiswerte Variante handelt, sind Sie dennoch in der Gewährleistungspflicht.
    Ich habe Ihnen die Bilder bewusst geschickt, damit Sie diesen Schlauch bei Ihrem Lieferanten beanstanden können.
    Ich rate jeden FINGER weg und kauft eure Produkte bei seriöseren Anbietern.

    geschrieben für:

    Versandhandel / Werkzeuge in Uelzen

    Neu hinzugefügte Fotos
    1.

    eknarf49 Da hast Du aber wirklich Pech gehabt, der Preis sagt ja nicht immer etwas über die Qualität eines Artikels aus.
    Pötzsch Das ist schon richtig, aber von der Gewährleistung kann sich das Unternehmen nicht so befreien!!