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Bewertungen (1)


  1. Userbewertung: 1 von 5 Sternen

    1. Bewertung


    Dieser Rechtsverdreher, droht mir mein Haus zu versteigern ! Finger weg von diesem... Zeige ihn an. Wer hat auch sehr negative EHRFAHRUNGEN ? Schreiben an : jonsem@t-online.de Danke V.M.
    1.

    02 Check ..
    @ Viki 1119

    Einen Rechtsanwalt, als Organ der Rechtspflege Zitat .." Rechtsverdreher" zu nennen ist eine Beleidigung. Sowas gehört nicht hierher.

    Man muss nicht Ahnung haben, genauer gesagt zu den Fach-Kreisen gehören, um zu wissen, dass man sowas nicht schreibt. Denn das ist immer eine Frage von Takt, Anstand und Erziehung!


    Zudem besteht, meiner Ansicht nach, die Gefahr, das der RA das liest und auf Beleidigung abstellt. Was dann?

    Von mir wird verstanden und anerkannt, dass der sich ärgernde mal schnell über das Ziel hinausgeht. Statt einer sachlichen Kritik wird eine Beleidigung gepostet. Doch hier wurde eine Schmähkritik, öffentlich, eingestellt. Das kann rechtliche Folgen haben, sowohl zivilrechtlich als auch strafrechtlich.

    Der so Geschmähte hat nach allgemeiner Verkehrsauffassung einen Anspruch auf Unterlassung. Dieser ergibt sich aus §§ 1004 Abs. 1 S. 2 i. V. m. § 823 Abs. 1, Abs. 2 BGB i. V. m. § 185 StGB zu.

    Der Respekt vor Golocal sollte auch jeden Kommentator veranlassen, die Vorgaben für eine Bewertung eines Arztes oder Anwalts zu beachten.

    Soviel zu keine Ahnung. Oh Tempora oh mores!
    bearbeitet