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  1. Userbewertung: 1 von 5 Sternen

    1. Bewertung


    Nachdem ich telefonisch einen bei mobile.de angebotenen Touran angefragt hatte, sagte mir der Verkäufer, der Wagen sei gut gepflegt und hätte seinem Kenntnisstand nach nur einen Schaden an der Heckklappe gehabt; diese sei ausgetauscht worden. Nach Probefahrt entschied ich mich zum Kauf des Wagens. Der Verkäufer trug in die verbindliche Bestellung ein: „Unfallschäden bekannt und besetigt“. Auf meinen Hinweis, doch bitte eine Formulierung analog zum Telefonat wie z.B. „außer ausgetauschter Heckklappe kein weiterer Schaden bekannt“ wurde mir entgegnet, dass nur die bereits eingetragene Formulierung möglich sei. Darauf bat ich, mit dem Vertriebsleiter zu sprechen. Herr G. Röttering wies mich in einem hitzigen Telefonat darauf hin, dass er aus juristischen Gründen an der genannten Formulierung festhalten müsse. Gleichwohl könne er meine Argumentation verstehen, dass mündliche Zusagen schriftlich fixiert werden sollten. Im Übrigen bräuchte ich den Wagen ja nicht zu kaufen. Nach Rücksprache mit meiner Frau entschied ich mich dennoch, die Bestellung zu unterschreiben. Das tat ich auch danach vor Ort. Kurz nachdem ich unterschrieben hatte, klingelte das Telefon und der Verkäufer informierte mich, dass aus Vorsichtsgründen ein Gutachten über mögliche Unfallschäden erstellt werden solle. Ich war positiv überrascht. Zu Hause informierte mich der Verkäufer telefonisch, die Gutachtenkosten müssten von mir übernommen werden. Da ich das nicht wollte, wurde vom Verkauf zurückgetreten.

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    Autohäuser / Autowerkstätten in Nordhorn

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