Ich habe an einem Sonntag eine Abflussverstopfung bei einer für mich seit 20 Jahren zuständigen örtlichen Firma für Montag angemeldet. Da ich die Notrufnummer dieser Firma nicht wusste, habe ich im Internet unter "Installation XXX"(Name der Firma) den Notruf vorgefunden und für Montag vorangemeldet. Da diese Firma nur im Auftrag meiner Wohnungsbaugenossenschaft arbeitet, habe ich zusätzlich am Montagmorgen dieselbe in Kenntnis gesetzt; die Reparatur erfolgte am gleichen Tag und wurde längst von der WBG bezahlt. Umso erstaunter war ich, als ich nach vielen Wochen eine Rechnung einer DHE Haus-und Gebäudetechnik GmbH für eine "Einsatzpauschale"über 149 € erhielt mit dem Vermerk: "Beauftragt am 19.11. 16.10, Absage des Auftrages 19.11. 16.36" . Unter der Prämisse, dass ich weder einen Auftrag erteilt und schon gar nicht abgesagt habe, wenn sich eine Firma unter dem Namen einer anderen im Internet etabliert. Im übrigen ist sie telefonisch nicht zu erreichen - es meldet sich ein Anrufbeantworter mit dem Verweis auf schriftliche Möglichkeiten. Ich werde natürlich nicht zahlen und die Sache einem Anwalt übergeben.
K.Krampe
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