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Nach meiner Meinung ein extrem schlechter Anwalt
Zudem hat das Bundesgerichtshof (BGH) bereits entschieden, dass anonyme und pseudonyme Äußerungen von der Meinungsfreiheit nach Artikel 5 des Grundgesetzes geschützt sind, solange sie nicht rechtswidrig sind.geschrieben für:
Rechtsanwälte / Rechtsanwälte Strafrecht in Frankfurt an der Oder
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