Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation

Bewertungen (1)


  1. Userbewertung: 1 von 5 Sternen

    6. von 58 Bewertungen


    Nach meiner Meinung ein extrem schlechter Anwalt

    Zudem hat das Bundesgerichtshof (BGH) bereits entschieden, dass anonyme und pseudonyme Äußerungen von der Meinungsfreiheit nach Artikel 5 des Grundgesetzes geschützt sind, solange sie nicht rechtswidrig sind.

    geschrieben für:

    Rechtsanwälte / Rechtsanwälte Strafrecht in Frankfurt an der Oder

    Neu hinzugefügte Fotos
    1.