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Bewertungen (1)


  1. Userbewertung: 1 von 5 Sternen

    1. Bewertung


    ACHTUNG! Hohe Gebühren während des Notdienstes!
    Die Pfote unseres Katers war an Karfreitag dick. Notdienst hatte die Praxis von Herrn Dr. Wagner.
    Er rechnet mit dem 4-fachen Gebührensatz während seiner Notdienstzeit ab und WEIST DEN TIERHALTER NICHT DARAUF HIN! Rechnung: 578,02 € - Behandlung: 15 Minuten, darunter 2 Röntgenbilder (ohne das Tier schlafen zu legen), Beratung, eine Untersuchung, eine Schmerzmittel-Injektion und die Mitgabe von weiterem Schmerzmittel.
    Tierärzte rechnen nach GOT ab. demnach kostet das 1+2 Röntgenbild (GOT 166) jeweils 26,53€. In unserem Fall also 219,18€ netto!
    Ein Tierarzt hat die Pflicht, den Tierhalter auch über die Kostensituation (wie hoch sein Gebührensatz im Notfall ist) zu informieren. Dies hat das Team von Herrn Dr. Wagner NICHT getan! Es ist unglaublich, die Not, Unsicherheit und Unwissenheit eines Tierhalters derart auszunutzen!
    Und meidet diesen Tierarzt, Herrn. Dr. Wagner, im Notfall!

    geschrieben für:

    Fachärzte für Tiermedizin / Sonstige Tiermedizin in Sprendlingen in Rheinhessen

    Neu hinzugefügte Fotos
    1.

    02 Check ..
    Es wäre nützlich zu erfahren was der Tierarzt dazu sagt.

    Wie nicht versichert?
    Ausgeblendete 5 Kommentare anzeigen
    VerSchw Bezieht sich die Frage „nicht versichert“ auf uns? Ob wir keine Versicherung für unser Tier haben?
    Nein, haben wir nicht und wir wurden auch nicht gefragt. Das steht aber nicht zur Debatte, denn Fakt ist, dass der Tierarzt uns über die Kostensituation, besonders im Fall eines Notdienstes, hätte aufklären müssen. Der Hinweis „wir rechnen im Notdienst mit dem 4fachen Gebührensatz ab“, wäre schon ausreichend gewesen.
    02 Check ..
    Aus kann würde muss. Im NotDienst muss mindestens der 2 fache GOT berechnet werden. Es kann nun der 4 fache GOT berechnet werden.

    Dies dem Tierbesitzer vorher zu sagen wäre fair gewesen. Nur was kann der Tierbesitzer dann tun ? Er ist so oder so in einer Notlage.
    VerSchw Korrekt. Es wäre nicht nur fair gewesen, denn es ist auch eine Pflicht des Tierarztes hierüber zu informieren
    „… Damit sich Kundinnen und Kunden ein Urteil über die Tragweite der beabsichtigten tiermedizinischen Massnahme bilden und die Einwilligung erteilen können, müssen sie entsprechend aufgeklärt werden. Die Tierärztinnen und Tierärzte sind verpflichtet, ihre Kundschaft über Art, Umfang, Risiken, Erfolgschancen und Nebenwirkungen der beabsichtigen Massnahme zu informieren.“
    Natürlich ist der Tierhalter dann in einer verzwickten Lage, wenn ihm die Kosten für eine Behandlung zu hoch erscheinen.
    VerSchw Hier der entscheidende Satz
    „… Tierärztinnen und Tierärzte sind in ihrer Preisgestaltung frei. Es ist der GST wettbewerbsrechtlich untersagt, ihren Mitgliedern Preisvorgaben zu machen. Allerdings sind Tierärztinnen und Tierärzte verpflichtet, ihre Preise transparent und offen zu kommunizieren. “
    02 Check ..
    Was tut man / kann man tun rnn ein Humanmediziner seiner arztl. Aufklärungspflicht nicht genügend nachkommt?

    Warum soll das nicht auch für Veterinäre gelten?
    VerSchw Es steht hier nicht im Raum, ob ich, wenn ich über die Kosten im Voraus aufgeklärt worden wäre - was der Tierarzt hätte tun sollen(!), die Behandlung unseres Tieres abgewiesen hätte! Es geht hier ums Prinzip! Vielleicht hätte ich auch einen anderen Tierarzt aufgesucht. Immerhin befand sich unser Kater nicht in einer lebensbedrohlichen Lage. Er hatte keine offene Verletzung und war auch bei vollem Bewusstsein.
    580 € - bitte lassen Sie sich dieses Sümmchen mal auf der Zunge zergehen! Diesem Betrag hat man nicht einfach mal so in der Tasche stecken!
    02 Check ..
    Stimmt.
    Wls Stierfreund sehe ich das genau so. Auch ich bin für einen fairen Umgang mit den Tierbesitzern, die Vertrauen schaft.

    Das ist ein muss!