Vertragspartner der Firma WENKER GmbH & Co. KG, Boschstraße 14, 48683 Ahaus sollten sich nicht von Bonitätszertifikaten und der Auszeichnung „Großer Preis des Mittelstandes“ blenden lassen. Die Fa. WENKER ist Ihren vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für von mir erbrachte ingenieurtechnische Planungsleistungen zunächst nicht nachgekommen, sondern hat es auf einen Prozess ankommen lassen. In dem Prozess hat die Fa. WENKER in ganz erheblichem Umfang die von mir erbrachten Leistungen bestritten... weiterlesen
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