Wenn eine Anwältin ihre Mandanten derart verrät, ist das Parteiverrat. strafbar grm. § 356 StGB.Wenn der Richter auf Grund eines unwahren Sachvortrags zu einem falschen Ergebnis kommt, dann ist es Prozeßbetrug. Strafbar nach § 263 StGB.Wenn derlei Anwälte ihren gesetzlichen Auftrag als Verfahrensbeistand nach nach § 158 FamFG nicht nachkommen, indem sie mit den Eltern und / oder den Kindern gar nicht persönlich sprechen und dennoch das volle Honorar in Höhe von 550 Euro je Kind mit der Gerichtskasse, also mit dem Steuerzahler abrechnen, dann ist es Leistungsbetrug gem. § 263 StGB.Ich empfehle Strafanzeigen.
Bewertungen zu Rechtsanwältin Schmid Claudia
Es ist erneut wirklich durchaus interessant, dass sie sich nicht bei mir melden. Bestellte Verfahrensbeiständin, Anwältin der Kinder.
Ich habe einen Brief meines Sohnes erhalten, dass sie jetzt endlich mal im Kinderknast angerufen haben. Nach geschlagenen 7 Wochen. Auf Zeit spielen macht scheinbar Spaß oder?
Was sowieso völlig umsonst war dort anzurufen, das wissen sie ja selbst. Insbesondere durch das letzte Umgangsverfahren. Als mein Sohn Ihnen ÖFFENTLICH einen Brief zukommen hat lassen,... weiterlesen
Frau Schmid wurde vom GERICHT beauftragt meine Kinder im RECHT und in ihrer MEINUNG zu vertreten. Si...weiter auf 11880
Frau Schmid wurde vom GERICHT beauftragt meine Kinder im RECHT und in ihrer MEINUNG zu vertreten. Sie war nie persönlich bei meinen Kindern erzählt vor GERICHT irgendwelche Geschichten über meine Kinder die absolut aus der Nase gezogen sind, vermutlich vorgegebene Texte vom Jugendamt. Bei der persönlichen Aufsuchung der Dame wurde mir mit Polizei gedroht!!!! Leider kann man hier nicht null Sterne eintragen daher 1 unverdienter minus Stern!