Wer mit sexistischen Darstellungen wirbt, sollte auch nicht für den Kachelofen angeheuert werden.
Auszug Dt. Werberat:
Wir können Ihnen mitteilen, dass eine inhaltsgleiche Werbemaßnahme desselben Unternehmens bereits Gegenstand eines Beschwerdeverfahrens vor dem Deutschen Werberat war. In diesem Rahmen wurde das werbende Unternehmen im Jahr 2016 öffentlich gerügt. Diese Rüge halten wir aufrecht. Die Pressemeldung zur Öffentlichen Rüge können Sie unter... weiterlesen
https://www.werberat.de/content/werberat-spricht-6- ruegen-aus-missbrauch-der-fluechtlingsdebatte-und-sexismus-im-fokus nachlesen.
Das Unternehmen hat sich bisher nicht von der Verwendung derartiger Motive ab- bringen lassen und befindet sich damit in der kleinen Gruppe der wenigen Ausnahmefälle, in denen nicht unmittelbar auf eine Beanstandung durch den Deutschen Werberat reagiert wird. Es gibt leider vereinzelt Unternehmen, die sich bewusst außerhalb der gesellschaftlich anerkannten kommerziellen Kommunikation bewegen wollen und sich auch durch die Veröffentlichung ihres regelwidrigen Handelns nicht davon abhalten lassen.[verkleinern]