Am 11.01.2013 holte ich meinen bestellten Gebrauchtwagen ab. 1.) Zugelassen am 14.08.2008. 2.) Erstbesitz. 3.) Scheckheft. So war dieses Fahrzeug im Internet und auf meiner Bestellung ausgewiesen. Als ich jedoch am selbigen Abend in aller Ruhe die Dokumente in Händen hielt, da viel es mir wie Schuppen aus den Haaren. Die Daten waren alle falsch, die Zulassung war bereits am 14.08.2007, aus Erst wurde Zweitbesitz - wobei der Erste das Autohaus Möller & Goede war, wo das Fahrzeug 1,5 Jahre... weiterlesen
zugelassen war. Und zum Schluss gab es auch kein Scheckheft. Da eine Verhandlung über einen Preisnachlass fruchtlos verlief, zog ich meine Anwältin zu Rate aber auch sie konnte einen angemessenen Preisnachlass nicht erreichen. Wir entschieden uns zu Gericht zu gehen und auf Wandlung zu Klagen. Meine Anwältin unterrichtete kurzerhand das Autohaus über unsere Vorgehensweise. Vor diesem Hintergrund entschied sich das Autohaus das Fahrzeug zurückzunehmen. Durch diese Entscheidung verfolgten wir die gerichtliche Hilfe nicht mehr. Bei der Rückgabe wurden wir (meine Frau und ich) jedoch sehr abweisend behandelt - kurz; Auto auf den Hof abstellen, Geld wird überwiesen. Der Verkäufer, der mir das Auto verkaufte, war zu diesem Zeitpunkt leider krank, so dass die Vertretung hierzu wohl nicht viel sagen konnte oder wollte - eher letzteres. Der, von mir gewünscht, angerufene GF glänzte durch Abwesenheit.[verkleinern]