und Brinkmann rechnen Leistungen gegenüber Krankenkassen und Privatliquidationen gegenüber minderjährigen Patienten ab, die es nie gegeben hat. Zum Beispiel „unvorhergesehene Inanspruchnahmen I“ (zwischen 19 und 22:00 Uhr oder an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen), sowie EBM 35100 und 35110 ohne Qualifikation zur Erbringung dieser Leistungen und 03220 oder 03221 ohne persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt. Erforderliche Blutuntersuchungen meiner minderjährigen Tochter buchte er als Privatleistung... weiterlesen
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