Tja, da ich nun selbst Jurist bin, blieb mir nichts anderes übrig, als dem Inhaber eine letzte Frist zu setzen uns das Buch "Wo ist meine Schwester" vom schwedischen Autor Sven Nordqvist zuzusenden. Hätte ich sonst, wegen 19.90,- eine Klage beim Amtsgericht in Marburg eingereicht? Hätte ich genügend Beweise, wäre ich mir sicher, dass wir dem Buchhändler auch unsere korrekte Anschrift gegeben haben? Ich zweifele selbst daran. Zuvor waren auch wir monatelang auf die Masche "...das schönste... weiterlesen
Kinderbuch der Welt" hereingefallen und hatten uns (wiederholt telefonisch) vertrösten lassen, das Buch würde uns zugesendet werden, weil nur noch ein Exemplar vorhanden sei, würde nun nachbestellt. Und was soll ich sagen: ein anwaltliches Schreiben reicht schon aus, schon ist das Buch da.
Nur wer findet für den Streitwert von 19.90,- einen Advokaten. Die meisten werden sich auch eine Strafanzeige überlegen - zu viel Aufwand und ist es das wirklich wert, vielleicht sind wir ja nur vergessen worden.
Die Erfahrungsberichte anderer Kunden des Geschäfts, die ich im Netz finde, lassen mich aber auch daran zweifeln, dass hier alles mit rechten Dingen zugeht. Der Inhaber sollten seinen Umgang mit den Kunden und sein Bestellmanagment überdenken. Betroffene sollten, nach vielleicht vergeblicher telefonischen Nachfrage schriftlich, also per Brief (Fax-Nr. gibt es ja nicht) das Buch herausfordern und als Beweis Kopien der Quittungen/Bestellschein beifügen und eine Frist von 14-21 Tagen setzen.[verkleinern]