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  1. Userbewertung: 1 von 5 Sternen

    3. von 6 Bewertungen


    Das Krankenhaus Landkreis Freudenstadt gGmbH verdient eine ernsthafte Überprüfung seiner Praktiken und Standards. Besondere Aufmerksamkeit sollte auf Dr. Dengler gerichtet werden, der verdächtigt wird, vorsätzlich falsche Diagnosen zu stellen. Es wird angenommen, dass er dies tut, um sich selbst zu schützen und möglicherweise Gerichtsbehörden zu täuschen.

    Seine fragwürdige Diagnose im Verfahren 1 KLs 7/93 hat den Verdacht erweckt, dass er seine Ausbildung und sein Wissen missbraucht hat, um eine Täuschung zu bewirken. Er hat mutmaßlich die Anwendung des § 21 StGB ausgeschlossen, um eine Sicherheitsdistanz zu schaffen. Die Unterbringung nach § 20 StGB setzt völlige Schuldunfähigkeit voraus und seine Diagnose hat eine verminderte oder geschwächte Schuldfähigkeit ausgeschlossen.

    Die zahlreichen negativen Bewertungen des Universitätsklinikums Freudenstadt unterstreichen die Bedenken bezüglich seiner Einstellungspraktiken und der Qualität seiner Ärzte. Es ist jetzt an der Zeit, dass ein kompetenter und seriöser Mediziner die Arbeit von Dr. Dengler überprüft und feststellt, ob seine Diagnose und sein Gutachten zum Verfahren 1 KLs 7/93 der Realität entsprechen.

    Falls sich herausstellt, dass das ursprüngliche Gutachten falsch und nicht der Realität entsprechend war, sollten entsprechende rechtliche Schritte gegen Dr. Dengler eingeleitet werden. Ein fähiger Gutachter hätte den Unterschied zwischen Realität und vorgegaukelter Realität erkennen müssen.

    Leider scheint Dr. Dengler sich nahtlos in die Reihe der negativen Bewertungen über das Universitätsklinikum Freudenstadt einzureihen. Es ist zu hoffen, dass diese Situation bald behoben wird und dass das Krankenhaus seine Praktiken überdenkt und verbessert.

    geschrieben für:

    Krankenhäuser in Freudenstadt

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    1.



  2. Userbewertung: 1 von 5 Sternen

    1. von 4 Bewertungen


    Ich rate dringend von Jürgen Stuber Haushaltsauflösungen ab. Leider hat das Unternehmen nicht auf unsere Anfragen geantwortet, was dazu geführt hat, dass wir gezwungen waren, ein kostenpflichtiges Erzwingungsverfahren über erfahrene Rechtsanwälte einzuleiten. Nicht nur das, wir haben diesen Sachverhalt an den Verbraucherschutzverein, das Gewerbeaufsichtsamt und die zuständige Industrie- und Handelskammer weitergeleitet. Wir prüfen sogar, ob wir öffentliche Medien in diese Angelegenheit einbeziehen können.

    Nach der Räumung fehlte auch ein Bargeldbetrag in Höhe von € 3000,- welcher in einer Schublade im Wohnzimmerschrank aufbewahrt wurde.

    Wir können vor Gericht nachweisen, dass wir nach erfolgter Räumung der seinerzeitigen Wohnung zeitnah fristgerecht innerhalb der uns gesetzten Frist die Firma Stuber mehrfach beauftragt haben, das geräumte Eigentum komplett herauszugeben bzw. an die neue Adresse nachzuliefern.

    Die Firma Stuber hat sich vehement und beharrlich geweigert, trotz nachweisbaren mehrfacher Beauftragung, das Eigentum auszuhändigen bzw. nachzuliefern.

    Die Firma Stuber hat sich vehement und beharrlich geweigert, trotz nachweisbaren mehrfacher Beauftragung, das Eigentum auszuhändigen bzw. nachzuliefern.

    Die Firma Stuber hat sich vehement und beharrlich geweigert, trotz nachweisbaren mehrfacher Beauftragung, das Eigentum auszuhändigen bzw. nachzuliefern.

    Stattdessen wird seit der Räumung jegliche Kontaktaufnahme zur Firma Stuber direkt von der Firma Stuber blockier

    geschrieben für:

    Sonstige Reinigungsbetriebe in Mannheim

    Neu hinzugefügte Fotos
    2.

    02 Check ..
    Räumung?
    Was für ein Räumung war das, eine Zwangsräumung oder ein Beauftragter Umzug?
    Ausgeblendete 5 Kommentare anzeigen
    Walter72147 Das war eine Zwangsräumung.
    Daraufhin wurde mir eine Frist gesetzt, in welcher ich mein Eigentum abholen soll oder mir an meine neue Anschrift nachliefern lassen soll.
    Dies habe ich mehrfach innerhalb dieser Frist getan.
    Jedoch hat die Firma Stuber in keinster Weise reagiert, obwohl ich sogar einen unterschriebenen Rückschein zurück bekam.
    Nach der Räumung fehlten dann auch € 3000,- die in einer Schublade des Wohnzimmerschrankes aufbewahrt waren.
    Diesbezüglich kämen die Gerichtsvollzieherin Beate Schwager, das Unternehmen Stuber, die Polizeibeamte (die mit vor Ort waren), mein Anwalt oder der dortige Vermieter in Frage.
    Einer dieser Personen muss das Geld an sich genommen haben.
    Die Räumung war am 20.08.2020 in Heiligkreuzsteinach.
    Falls mein Eigentum nicht mehr vorhanden sein sollte, dann muss das Unternehmen Stuber eben alles im Original wieder beschaffen und dann an mich herausgeben.
    Der Gesamtwert, was sich alles in der Wohnung befand, beläuft sich auf etwa € 20000,- bis € 250000,- (komplettes Schlafzimmer, komplettes Wohnzimmer, einige zusätzliche Möbel, die gekauft wurden, viele Kleidungsstücke -auch viele Markenklamotten -, viele Elektrogeräte, eine große Kühl und Gefrierkombination, Balkon/Terrassenmöbel etc.
    02 Check ..
    Dachte ich mir schon.
    3000 Euro in bar in einer Schublade liegen zu lassen ist fahrlässig, so meine Ansicht.

    Im Kommentar wird schweres Kaliber aufgefahren, scheinbar. Ihre Rechtsauffassung durfte sich bei lebensnaher Betrachtung nicht durchsetzen lassen.

    Diskutieren durfte wenig fruchtbar sein, folglich bin ich raus.
    saerdnA mir stellt sich die Frage, warum es bei soviel Bar- und Sachwerten überhaupt zu einer Zwangsräumung kommen konnte...?
    FalkdS Vielleicht wusste der Zwangsgeräumte nichts mehr von dem Geld….
    Auch scheint mir die Wohnungsinhaltswertspanne von 20.000 - 250.000 Euro nicht nachvollziehbar, vielleicht ist es nur ein Tippfehler. Ich weiß, welcher Wert in meiner Wohnung steht…

    Ein Wegnehmen durch eine der genannten kann ich mir nicht vorstellen, wer sollte oder würde wirklich für 3.000 Euro seinen Job aufs Spiel setzen?
    bearbeitet
    02 Check ..
    Der Bewertung scheint es an Logik und Schlüssigjeit zu fehlen. Ohne Gegendarstellung kann man sich kein Urteil bilden.

    Denke es würde zwangsgeräumt wegen baulicher Mängel oder umfassenden Sanierungsarbeiten.
    Walter72147 Nein, die Zwangsräumung erfolgte nicht wegen Baumängel.
    Der dortige Vermieter hat bei den Mietern vorsätzlich falsche NBK erstellt.
    So hat er hohe Posten abgerechnet, welche es nie gegeben hat.

    Daraufhin bin ich mit dem Mieterverein Heidelberg gegen den dortigen Vermieter vorgegangen.

    Daraufhin versuchte mich der dortige Vermieter mit allen möglichen Mitteln loszuwerden.
    So behauptete er, dass ich angeblich seinen Lebensgefährten die Treppe hinunter geworfen hätte, was jedoch nicht stimmte.

    Aber mit dieser falschen Behauptung begründete er dann die Zwangsräumung.

    Und NATÜRLICH hat man unter bestimmten Voraussetzungen auch größere Bargeldbeträge Zuhause.

    Jeder kennt bestimmt Tipico in Mannheim.


    Dort hatte ich mit einem Wettschein mehrere tausend Euro gewonnen und mit anderen Wettscheinen ebenfalls größere Beträge.

    Bei Tipico holt man die Gewinne IN BAR ab.

    Da abends die Banken zu hatten, habe ich das Geld mit nach Hause genommen und dort aufbewahrt.

    Jedoch muss es einer von den beschriebenen Personen an sich genommen haben.
    Gelegenheit macht bekanntlich Diebe.

    Und NATÜRLICH hatte ich auch Sachen in der Wohnung von insgesamt € 20000 bis € 25000

    Und zwar war es ein KOMPLETTES WOHNZIMMER, ein KOMPLETTES SCHLAFZIMMER, VIELE Klamotten (auch viele Markenklamotten), Balkonmöbel, VIELE HÕHERPREISIGE Elektronik, eine große Kühl und Gefrierkombination, einige Möbel wurden extra noch hinzu gekauft.

    Ich weiß ja nicht, wie andere ihre Wohnung einrichten, vielleicht mit Discounter oder Jaffamöbel.

    Aber da ich zu dieser Zeit ziemlich viel im Wettbüro (Tipico) regelmäßig gewonnen hatte, habe ich es auch investiert.

    Und NATÜRLICH kann ich das mit dem Bargeldbetrag nicht nachweisen.
    Das Geld muss ich wohl abschreiben.

    Aber es geht HAUPTSÄCHLICH darum, dass ich die Firma Stuber innerhalb der mir gesetzten Frist beauftragt habe, mir mein Eigentum auszuhändigen oder an meine neue Anschrift nach Mössingen nachzuliefern.

    Dies hat die Firma Stuber vehement verweigert.

    Die Firma Stuber hat dies KOMPLETT ignoriert und verweigert.

    Ich habe sogar einen unterschriebenen Rückschein durch den Geschäftsführer der Firma Stuber an mich per Post zurück bekommen.

    Somit ist mein Auftrag bei der Firma Stuber zugestellt und empfangen worden.

    Ich hatte innerhalb der mir gesetzten Frist den Auftrag erteilt mit Einschreiben und Rückschein, per E-Mail, per Telefax, auf der Webseite der Firma Stuber und auf den AB.

    Alles wurde von der Firma Stuber vehement ignoriert und verweigert.
    02 Check ..
    Sieht nach privater Fehde aus. Ob eine Behauptung für eine Räumungsklage reicht, sei dahingestellt. Auch kostet so eine Klage viel Geld.

    Denke bei dem Sachstand ist die Bewertung möglicherweise beeinflußt!