Was man weiß, was man wissen sollte! Das Finanzamt hält die Hand auf!
Doch nun sorgt ein neues Steuergesetz für Aufregung: Seit Anfang 2023 können auch vermeintlich kleine Privatverkäufer viel schneller in den Fokus des Finanzamts rücken. Denn Online-Portale sind nun verpflichtet, Daten der über die Plattform abgewickelten Verkäufe automatisch an die Steuerbehörden weiterzuleiten.
Bedeutet: Wenn ein Nutzer auf zwei verschiedenen Plattformen jeweils 29 Verkäufe tätigt, und damit je Plattform weniger als 2000 Euro erlöst, wird weiterhin nichts gemeldet. Umgekehrt reicht schon ein einziger Verkauf für eine Meldung ans Finanzamt aus, wenn der Erlös 2000 Euro übersteigt. Übermitteln müssen die Plattformen Personendaten, Steueridentifikationsnummer, die Zahl der Transaktionen sowie die Höhe der Verkaufserlöse und Gebühren.
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