Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation

Bewertungen (6 von 7)

Ich möchte die Ergebnisse filtern!

  1. Userbewertung: 1 von 5 Sternen

    3. von 3 Bewertungen


    Trotz Attest kann man nicht einmal einen Kaffee to go sich holen. Unfreundliches Personal. Sie machen sofort auf ihr Hausrecht aufmerksam. Ohne Fußballspiele vermutlich schon längst Pleite, was sie auch verdient hätten. Nie mehr. Kann nur allen Zuschauern empfehlen, nehmt eure Sachen mit.

    geschrieben für:

    Restaurants und Gaststätten in Horgau

    Neu hinzugefügte Fotos
    1.



  2. Userbewertung: 1 von 5 Sternen

    1. von 2 Bewertungen


    Seit dem 25.10.2021 kann der Kassenraum und somit der Shop nur noch mit 3 G Unterlagen betreten werden. Das bezahlen ist dann vermutlich nur noch von außen an der Nachtkasse möglich. Eine Unverschämtheit. Diese Tankstelle sollte gemieden werden. Ab sofort tanke ich hier nicht mehr. Keinen Cent mehr trage ich in diesen Laden.

    geschrieben für:

    Tankstellen / Waschanlagen in Nordendorf

    Neu hinzugefügte Fotos
    2.



  3. Userbewertung: 1 von 5 Sternen

    2. von 3 Bewertungen


    War am 01.04.2021 im SOBI in Meitingen. Sehr, sehr unfeundlich. Wurde 5 mal auf das Tragen einer Maske in unfreundlicher Weise angesprochen, bis ich geschrien habe, dass ich ein Attest zur Befreiung habe. Dies wollte gar niemand sehen. Mir wurde gesagt, entgegen der bayerischen Verordnung, dass ich trotz Attest eine Maske zu tragen hätte und beim nächsten mal nicht mehr einkaufen könnte. Dies ist eine eindeutige Diskriminierung von kranken Menschen. Der Laden kann sicher sein, dass ich künftig meine Getränke anderweitig einkaufen werde.

    geschrieben für:

    Getränke in Augsburg

    Neu hinzugefügte Fotos
    3.



  4. Userbewertung: 1 von 5 Sternen

    1. Bewertung


    Heute, am 01.12.2020, gegen 13.00 Uhr, Filiale Hauptstr. wurde ich nicht bedient trotz vorgezeigter fachärztlicher Maskenbefreiung. Das Personal wußte überhaupt nicht Bescheid bezüglich der gesetzlichen Bestimmungen. Selbst die gerufene "Chefin", Lebensgefährtin des Inhabers hatte keinerlei Ahnung, verweigerte die Namensnennung um eine Strafanzeige stellen zu können.

    geschrieben für:

    Bäckereien / Lebensmittel in Nordendorf

    Neu hinzugefügte Fotos
    4.

    Ein golocal Nutzer Betreffs der gesetzlichen Bestimmungen liegt die Wissenslücke bei dir... der Eigentümer kann dir lt. AGG §20 den Zutritt verweigern...

    https://www.gesetze-im-internet.de/agg/__20.html

    beachte Ziffer 1 und 2
    Ausgeblendete 20 Kommentare anzeigen
    Ein golocal Nutzer ...und um eine Strafanzeige zu stellen, brauchst du nicht den Namen des Angezeigten. Aber lass es besser, bringt nix...
    ubier Doch mach das unbedingt! Aber lies dir vorher noch Par. 469 StPO durch, das dürfte dann auf dich zukommen...
    Papa Uhu + Theo Herzlichen Glückwunsch an die Bäckerei Liepert für das besonnene und konsequente Verhalten - hier würde ich mich beim Einkauf sicher fühlen!

    Anm. an den Autor:
    Bitte die Location ("Bäckerei")und zugehörige Bewertung zur Vermeidung von Datenmüll löschen - Danke!
    FalkdS Hintermayer, , die Vielzahl der egoistischen negativen Meinungsäußerungen wie deine erschrickt mich UND zeigt mir aber dass es in Deutschland erfreulicherweise immer mehr Leute gibt, die diese Pandemie ernst nehmen und das Wohl der Allgemeinheit über das des Einzelnen stellen.
    Danke fürs Finden und Anzeigen!
    Diese sich aufplusternden egoistischen Maskenverweigerer gehen mir so auf den Zünder...
    Papa Uhu + Theo lieber Ubier, ich würd mich gerne in Deine wohlgemeinten Abgrenzungen einkuscheln, Federn über meine leidgeplagte Seele, aufwärmen, Kraft tanken, so gerne...

    halt auch Du stille - diese Welt will es nicht anders...

    ich freue mich immer wieder, wenn mein Weg, den Deinigen kreuzen darf...

    Jo!
    Hintermayer SaerdnA, leider haben Sie keine Ahnung. So hat auch das BGH mit Urteil vom 29.05.2020 (V ZR 275/18) dem Hausrecht des Gewerbetreibenden enge Grenzen gesetzt.
    Ein Zutritt kann also nicht verwehrt werden, wenn die Nutzung der Einrichtung erhebliche Bedeutung für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben hat. Bei Lebensmittelgeschäften ist dies unbedingt anzunehmen.
    FalkdS @Hintermayer, da steht noch die Ansteckungsgefahr im Raum sowie die Möglichkeiten sich anderweitig mit Lebensmitteln zu versorgen (bzw. versorgen zu lassen).
    Wobei es für mich fraglich ist, inwieweit Lebensmitteleinkauf Teilnahme an gesellschaftliches Leben ist.
    Bezüglich der Inanspruchnahme des Hausrechtes geht für meine Begriffe immer noch Allgemeinwohl vor Einzelwohl...
    bearbeitet
    Hintermayer FalkdS, da täuscht du dich aber. So schreibt die IHK-München: Ausnahmen von der Maskenpflicht für Menschen mit Behinderung
    Was ist mit Personen, denen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist?
    Kunden und Begleitpersonen klagen, dass ihnen, obwohl sie glaubhaft machen keine Maske tragen zum können, zum Beispiel durch ein ärztliches Attest, einen Schwerbehindertenausweis oder ähnliches, der Zutritt zu Geschäften ohne Maske verwehrt wird. Dieser Personenkreis ist nicht zum Tragen einer Maske verpflichtet.

    Nach Aussage des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege ist jedoch die Überprüfung, ob ein Befreiungsgrund für die Kunden und Begleitpersonen tatsächlich vorliegt, nicht Aufgabe des Betreibers eines Geschäftes, sondern liegt in der Zuständigkeit der Kreisverwaltungsbehörden.
    Zudem ist der Adressat eines etwaigen Bußgeldbescheides nicht der Ladenbetreiber, sondern die Kunden selbst.
    Ängste der Betreiber, für Verstöße in Haftung genommen zu werden, sind daher unbegründet.
    FalkdS Wer sind die IHK und das Ministerium?
    Ich als Betreiber sage: „Ohne Maske wirst du hier nicht bedient!“ da hilft dir weder die eine noch das andere.
    Hintermayer FalkdS, doch, da hilft eine Strafanzeige gegen den Betreiber des Ladens.Menschen, die aufgrund einer Behinderung keinen Mund-Nasen-Schutz tragen, sind durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geschützt. Dieses untersagt Ladenbesitzern, ihr Hausrecht in einer Weise auszuüben, durch die Kunden mit Behinderung diskriminiert werden. Auf das AGG können sich allerdings nur Menschen mit anerkannten Behinderungen beziehen. Dies bestätigte auch das BGH mit Urteil vom 25.05.2020 (AZ V ZR 275/18).
    ubier Die gesetzlichen und hier einschlägigen Ausnahmen hat dir saerdnA bereits im ersten Kommentar zu diesem unsäglichen Beitrag dargelegt. Damit schließt sich hoffentlich diese Diskussion.
    Ein golocal Nutzer
    Es sagte das Pferd, die Welt ist verkehrt,
    meine Scheuklappen mag ich nicht,
    denn sie behindern meine Sicht.

    Kühn-Görg Monika
    bearbeitet
    Ein golocal Nutzer ich probier's noch mal an Hand eines Vergleichs...:

    Viktor B. hat eine Latex- und Gummi-Allergie. Natürlich hat er ein Attest. Als er neulich im Puff eine Nummer ohne Kondom schieben wollte, wurde ihm das verweigert. Wurde er diskriminiert...?
    Ein golocal Nutzer nein... er hält sich ja an das Lebensmittelgesetz: Gammelfleisch zu verpacken und in Verkehr zu bringen ist verboten...

    ...smiley
    bearbeitet
    Papa Uhu + Theo abgesehen davon, saerdnA, gibt es momentan und überhaupt eine Versorgungsverpflichtung?

    ich halte die Beschränkung: "Du kommst hier net(t) rein - weil...(im besonderen Fall" (rechtlich durchaus meiner einer persönlich nachvollziehbar, da keinen rassistische Hintergrund) für gegeben...

    *Grübel*

    Bitte um Erkenntnisbeistand,

    Danke!
    Hintermayer Das BGH hat mit Urteil vom 29.05.2020 unter der Nummer V ZR275/18 festgestellt, dass auch das Hausrecht Grenzen hat. Dies geht auch zweifellos aus dem Art. 3 Abs. 1 GG hervor. Auch die IHK München stellt fest, dass Personen mit Schwerbehindertenausweis oder Attest nicht zum Tragen einer Maske in einem Geschäft verpflichtet sind. Zudem teilt das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege mit, dass eine Überprüfung ob ein Befreiungsgrund vorliegt nicht Aufgabe des Betreibers eines Geschäftes ist. Die IHK München wird es ja wohl wissen.
    ubier Und das gilt in jeder Dorfbäckerei, schon klar. Nicht nur die passenden Passagen für Einäugige zitieren - da steht auch was von „nur unter der weiteren Voraussetzung, dass die Verweigerung des Zutritts für die Betroffenen in erheblichem Umfang über die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben entscheidet“, oder? Die IHK hat da übrigens sehr wenig Exekutivgewalt, Null, um genau zu sein...

    Eigentlich sagt die von dir zitierte Entscheidung (die überhaupt nichts mit Corona zu tun hat), dass die Bäckerei Liepert sich genau richtig verhalten hat. Brötchen kaufen ist keine erhebliche Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, Infektionsschutz dagegen sehr wohl. Und jetzt raus hier.
    Der Beitrag von Hintermayer
    wurde unterdrückt, weil er gegen die golocal Nettiquette verstieß.
    Ein golocal Nutzer Wenn man so liest, welche "Sorgen" MNS Verweigerer haben, kommt man ins Grübeln. Das ungeliebte Ding auf Mund und Nase - fertig. Oder fallt ihr davon sofort um?


  5. Userbewertung: 1 von 5 Sternen

    1. Bewertung


    Eine völlig unfreundliche Filialleiterin forderte neben einem Attest auf Mundschutzbefreiung zusätzlich das Vorzeigen des Personalausweises. Dies ist illegal, da nur die Polizei, der Zoll und in Bayern das Ordnungsamt den Personalausweis fordern kann. Dieses Verhalten ist diskriminierend. Keinen Cent mehr in diesen Laden.

    geschrieben für:

    Drogeriewaren / Sonstige Tiermedizin in Meitingen

    Neu hinzugefügte Fotos
    5.

    Ausgeblendete 5 Kommentare anzeigen
    FalkdS Hintermayer , Freundlichkeit kann man erwarten, da stimme ich dir zu.

    Wer will denn hier was? Du willst rein und sie sagt, du darfst, wenn du bestätigst, dass das dein Attest ist. Da du das nicht willst nimmt sie ihr Hausrecht in Anspruch. Aus meiner Sicht hat die Frau keinen Fehler gemacht.
    SIE zahlt auch Strafe, wenn die Regeln nicht eingehalten werden.

    Ich würde das Risiko nicht eingehen wollen, für keinen Kunden und für keine unberechtigte schlechte Bewertung., denn etwas anderes ist dein Text in meinen Augen nicht!
    Hintermayer Leider hast du keine Ahnung. Kein einziger Geschäftsinhaber zahlt eine Strafe wenn Kunde ohne MNS in seinem Geschäft sind. Bitte lies IHK-München nach. Zudem ist nicht mal ein Attest notwendig. So steht in der Bayer. Verordnung: "Befreiungen von der Tragepflicht, die in jedem Bereich gelten:

    Kinder sind bis zum sechsten Geburtstag von der Tragepflicht befreit.
    Personen, die glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aufgrund einer Behinderung, aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist, sind von der Trageverpflichtung befreit". Zudem ist nach dem Pers.Ausw.G. in Bayern nur die Polizei, der Zoll und Ordnungsämter zur Ausweiskontrolle befugt. Also solltest du dich erst einmal rechtlich informieren. Danke.
    FalkdS Das ganze Geschriebene entbindet niemanden von seiner persönlichen Verantwortung und wenn diese Frau das für sich und ihr Geschäft so festlegt, wirst du damit leben müssen. Zumindest der Teil hat nichts mit Information sondern moralischer Verantwortung für sich selbst und die sie umgebenden Menschen zu tun.
    Papa Uhu + Theo um Infektionsketten nachvollziehen zu können, halte ich persönlich (bei Maskenbefreiung) die 14tägige Archivierung der personengebundenen Daten für sinnvoll - im Abgleich mit dem Personalausweis...

    aber darum geht es Dir offensichtlich gar nicht,
    wie Dein Bericht "Bäckerei" beweist!

    Gruß
    bearbeitet


  6. Userbewertung: 1 von 5 Sternen

    1. Bewertung


    Dieser Markt diskriminiert kranke Menschen indem ein fachärztliches Attest zur Maskenbefreiung nicht anerkannt wird und der Kunde auf Berufung auf das Hausrecht entweder genötigt wird ein Plexiglas-Visier zu tragen oder aus dem Laden komplimentiert wird. Keinen Cent trage ich in den Laden mehr.

    geschrieben für:

    Unterhaltungselektronik / Computer in Donauwörth

    Neu hinzugefügte Fotos
    6.

    David Hunter Was ist daran verkehrt ein Plexiglas-Visier zu tragen, wenn man schon keine Maske trägt? Vor solch egoistischen Kunden möchte ich geschützt werden. Die Mitarbeiter vom Media Markt haben alles richtig gemacht.