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  1. Userbewertung: 2 von 5 Sternen

    15. von 16 Bewertungen


    Zur Vereinfachung im Geschäftsverkehr kann ich aus heutiger Sicht, 25. Mai 2017 einen Wissenauszug über AOL, America Online geben.

    Das Mitte der 1990er Jahre damit beginnende Unternehmen AOL Deutschland hat über bundesweite Postauslieferung der gleichnamigem Zugangssoftware ins Internet eine große öffentliche Bekanntheit erlangt.

    Die Zugangssoftware war u.a. auf CD-Datenträger erhältlich.

    Mit der eigenen Verwaltungs- und Benutzeroberfläche und gleichnamigen Software "AOL Deutschland" waren damals einige Dienste integriert, die bereits damals von vielzähligen anderen öffentlichen Angeboten zahlreicher anderer Medienangebote begleitet waren.

    Mit der kostenpflichtigen Nutzung verbunden war die Anlage eines frei wählbaren Nutzernamens, welcher aus noch verfügbaren freien Bezeichnern wählbar waren.

    Im Punkt auf diese mit den gezahlten Nutzungsgebühren möglichen E-Mail-Adressen auf der Domäne aol.de bzw. aol.com war das Lesen, die Bearbeitung, die Weiterleitung und die Beantwortung von eingegangen wie neu erstellten E-Mail-Adressen nur online, d.h. nach kostenpflichtigem Anmelden an die AOL-Software möglich.

    Die Mitteilungsfunktion innerhalb der AOL-Software zwischen AOL-Mitgliedern untereinander war mit mehreren übersichtlich gestalteten Funktionen ausgestattet. Diese waren sowohl aktiv wie auch passiv übersichtlich einstellbar.

    Innerhalb dieser Mitteilungsfunktion gab es wie in anderen Messengern eine Profilfunktion mit der Möglichkeit persönlichen Angaben zu hinterlegen.

    In den zugrunde liegenden Nutzungsbedingungen dieser AOL Zugangssoftware geregelten Bedingungen waren zum damaligen Zeitpunkt die vertragsgemäßen Bedingungen dieser Software-Anwendung geregelt.

    Publik wurde auch, dass diese Nutzungsbedingungen weder von Meinungsführern wie auch Beurteilern jemals verstanden wurde; hier könnte angemerkt werden, worin wohl Grund und Ursache liegen.


    Als Bewertung für AOL Deutschland mit diesen Informationsausschnitt gab im Betrachtungszeitraum AOL Deutschland mit einer ausreichend bereit gestellten Software letztlich jedem zahlenden Kunden die Möglichkeit zur Nutzung.

    Anzumerken wäre, dass es sich um eine geschlossene Nutzergruppe handelte.

    Ein weiteres Ergebnis einer Bewertung ist es, dass im Rahmen des Verkaufs oder Vermietung von Personal Computern von den jeweiligen Händlern im Zuge der Installation der AOL Deutschland Zugangssoftware als Möglichkeit des Zugriffs auf das Internet in keinem Umfang darauf hingewiesen oder aufgeklärt wurde, dass die Grundlage für die Nutzung der AOL Zugangssoftware letztlich im Rahmen der Nutzungsbedingungen zu erfolgen hat, und im Umfang dieser Nutzungsbedingungen neben der freien Meinungsäußerung in der vorliegenden geschlossenen Benutzergruppe insbesondere die gewerbliche Nutzung ausgeschlossen ist.



    Haben Sie Anmerkungen zu dieser vereinfachten Firmenauskunft, dann schreiben Sie mir bitte an firmenauskunft@stratolabs.de .

    Gerne können Sie eine Firmenauskunft bei mir anfordern, die in meinem Kenntnisbereich liegt.

    Schreiben Sie hierzu an firmenauskunft@stratolabs.de

    geschrieben für:

    Mobilfunk in Hamburg

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    1.



  2. Userbewertung: 1 von 5 Sternen

    1. Bewertung


    Nach Vertragsschluß erfüllt die Nexway GmbH die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht. Die vorgetäuschte Beschäftigung trifft nicht die beim gegenwärtigen Technologiestand zu erwartenden Arbeiten. Ich rate bei den gegenwärtigen Beschäftigten von einem Vertrag mit der Nexway GmbH im hessischen Frankfurt am Main ab.

    Die von der Deutschen Telekom AG geführte Ausgründung "Nexway GmbH" war in deren Haftungsbeschränkung im hessischen Frankfurt am Main zu keiner im Geschäftsverkehr üblichen Mitwirkungspflicht in dem Umfang bereit, auch nur im Ansatz charakterlich und fachlich geschulte Mitarbeiter in dem vertraglich vereinbarten Umfang mit der Wahrnehmung deren vertraglichen Pflichten zu stellen.

    Nach diesem und anderen Unzulänglichkeiten fiel auf der Webseite eines Angebots-Portals im www-Teil des Internets der Zusatz "von der Deutschen Telekom AG empfohlen" weg.

    Dieser Wegfall hat jedoch nicht den Wegfall der Weisungs- und Entscheidungsführung durch die Deutsche Telekom AG zur Folge.

    Diese Bewertung ist zur Vereinfachung im Geschäftsverkehr als Firmenauskunft zu betrachten.

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    Schreiben Sie mir bitte an firmenauskunft@stratolabs.de .

    Wenn Sie eine Firmenauskunft brauchen, die in meinem Kenntnisbereich liegt, dann schreiben Sie an firmenauskunft@stratolabs.de .

    geschrieben für:

    Spielwaren in Frankfurt am Main

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