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Bewertungen (1)


  1. Userbewertung: 1 von 5 Sternen

    4. von 7 Bewertungen


    1.6.2017
    Ein schöner lauer Frühsommerabend lud zum Eisschlecken ein. Wir suchten das Eiscafe Simonetti auf und bestellten 2 Hörnchen a 2 Kugeln für stolze 3,60 Euro.

    Wieder vor der Türe setzten wir uns spontan an einen der leeren Tische, was sofort Frau Simonetti höchstpersönlich auf den Plan rief. Sie erklärte das der Verzehr von Hörnchen und Bechern am Tisch nicht erlaubt sei. Ich glaubte zunächst nicht richtig verstanden zu haben aber nein, sie wiederholte ihr Anliegen prompt.

    Auf meinen Einwand hin das dies möglicherweise das letzte Eis sei das wir dort verzehren werden, drehte sie sich um und meinte "kein Problem"......

    Ich selber bin Dienstleister und stets steht die Kundin für mich absolut im Mittelpunkt. Ein solches Verhalten wäre mein sofortiger Untergang. Ich würde mich sehr darüber freuen wenn ein solches Ausmaß an Ignoranz und Kundenunfreundlichkeit auch von anderen Cronenberger*innen gutiert würde:

    Kein Eis mehr von den Simonettis!

    geschrieben für:

    Eiscafés in Wuppertal

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    1.

    Ausgeblendete 12 Kommentare anzeigen
    Hainichen Wie oft hatten wir das jetzt schon?

    Das ist eine Frage des Rechtes, wenn Sie die Gäste dort sitzen lässt, macht Sie sich strafbar! Das hat auch nicht mit Dienstleister zu tun!

    Möchten Sie dies als Gast? Würden Sie auch gerne dazu Strafe bezahlen, weil Sie da sitzen geblieben sind?

    @Exlenker: Was wäre denn Servicefreundlicher? Dem Kunden zu sagen: Jetzt bekomme ich von Ihnen noch (in diesem Fall hier) 40Cent, weil Sie die beiden Waffeln bei mir im sitzen verspeist haben, wenn
    Sie dies nicht bezahlen, muss ich da zum Selbstschutz eine Strafanzeige gegen Sie stellen? Wäre das wirklich besser?

    Wenn Sie die Ware vor Ort im sitzen verzehren möchten, sind nun einmal Kraft des Gesetzes statt den von Ihnen entrichteten 7% Mehrwertsteuer, 19% fällig!

    https://www.noz.de/archiv/vermischtes/artikel/65541/mehrwertsteuer-warum-ein-eis-im-stehen-weniger-abgabe-kostet-als-die-gemutliche-variante?amp
    bearbeitet
    Konzentrat Meint Hainichen wirklich, die Verkäuferin hätte die 7/19%-Regelung im Sinn gehabt, als sie den Eiskäufer des Platzes verwies ?
    Ein golocal Nutzer ich verstehe nicht, dass ihr nicht versteht, dass das Steuerhinterziehung ist... im Falle einer Kontrolle droht dem Eisdielenbesitzer eine Steuernachzahlung die evtl. (je nach Schätzung des FA) mehrere tausend Euro betragen kann. Das sind eben keine "Korinthen"...
    Pelikaan Könnte, könnte.

    Wenn der Hund nicht ges... hat, hätte er den Hasen gefangen.
    Trotzdem ist das Verhalten nicht in Ordnung, man kann es auch anders rüber bringen.
    bearbeitet
    Hainichen Nicht nur könnte, könnte, die FA und auch die Zoll-Kontrolle Schwarzarbeit sind im Rahmen ihrer Personalstärke emsig dabei, auch diese Verstöße zu prüfen und Verfahren einzuleiten.

    Die gesetzlichen Grundlagen sind hier eindeutig, solange es die Sitzplätze der Location sind, ist zwingend mit 19% zu versteuern, dies muss auch entweder das Kassenprogramm unterstützen, oder es müssen 2 Kassen für In- oder Außer-Hausverkauf zu Verfügung stehen! Gehören die Sitzbänke nicht dem Inhaber, sondern dem Nachbarn, oder der Stadt/Gemeinde/EKZ da sind wiederum nur 7% fällig!

    Das betrifft ebenso Fleischer, Bäcker etc.

    Auch Mc dingens hat 2 Steuersätze, bei Drive In wird nämlich in der Regel nur mit 7% versteuert!

    Mal für hier eine einfache Rechnung (vermutlich noch viel zu niedrig angesetzt): Nehmen wir an der Durchschnittspreis liegt bei 2,50€ und es werden am Sommertag 1000 Eis verkauft.

    Jetzt schaut sich das ein ziviler Mitarbeiter der Steuerbehörden an und stellt fest: Jedes 10 Eis wird im sitzen auf Sitzmöglichkeiten der Inhaber verzehrt.

    Darauf erfolgt die Berechnung: 28 Cent Steuerschuld pro Verkauf x 100 Verkäufe am Tag = 28€! das mal 100 Sommertage = 2800€! Dies wird nun für die letzten 3 Jahre zurückverlangt, ergibt eine Steuerschuld von 8400€! Wer das für eine Lappalie hält, nun gut ...

    OT: Noch schlimmer wird es bei Kaffee. Unberücksichtigt der ökologischen Frage für Kaffee ToGo, muss dieser immer mit 19% versteuert werden, das Wissen viele Inhaber schon mal nicht, kauft man denn aber wieder als Milchkaffee oder Latte Macchiato (mit ca. 75% Milchanteil), dann fallen im Außer-Haus-Geschäft wieder nur 7% an. Und man glaubt es kaum, aber in der Tat werden auch hier Prüfungen durchgeführt und anschließend über 3 Jahre (im Regelfall) Rückforderungen gestellt.

    https://www.handwerksblatt.de/recht-steuern/32-steuern/14925-betriebspruefung-streit-und-capuccino-und-belegte-broetchen.html
    bearbeitet
    Klaus Deiss Ich gebe zu das ich nicht gewusst habe das es hier unterschiedliche Steuersätze gibt.

    Aber letztendlich macht der Ton die Musik, und der war ziemlich eindeutig. Man kann solche Dinge auch erklären .....

    Ich bleibe dabei: Kein Eis mehr aus dieser Lokalität.
    Hainichen Das steht ja erst einmal jedem Frei ;-)

    Aber auch das mit dem Ton haben wir hier oft. Da sollte sich jeder selbst fragen, wie er im Stress reagieren würde, wenn er das stündlich vielleicht 4x erklären soll.

    Letztlich weiß man von der Ferne auch nicht was da vielleicht geschrieben steht, ob das Eis an einem offensichtlichen Schalter und/oder einer Preisauszeichnung für Straßenverkauf erworben wurde, etc.

    Wenn das Eis schmeckt, sind ja um die 80Cent pro Kugel nicht sehr teuer, aber wenn es im Umfeld auch andere gibt, ist ja OK.

    Ob der Aufruf diese Location zu meiden, dann rechtlich so OK ist, daran habe ich meinen Zweifel und der Vorwurf Gier dürfte auch arg Grenzwertig sein, zumal ich das Eis (falls es kein Wassereis ist) bei den Milchpreisen für nicht überteuert ansehen würde.

    Bei uns gibt es einige Bäckereien, welche mittels Schild darauf hinweisen, dass bei Verzehr im Geschäft die Preise höher sind!
    bearbeitet
    Exlenker Servicefreundlicher wäre, vor dem Verkauf von Eis vielleicht darauf hinweisen, Hörnchen dürfen bitte nicht vor dem Eissalon aus rechtlichen Gründen verzehrt werden, aber wie so oft, der Ton macht die Musik, wenn es denn so krass gewesen sein sollte.
    Hainichen @Exlenker Du bist Dir sicher, dass dem nicht so war und der Kunde sein Eis für den Straßenverkauf von einer entsprechenden Karte erworben hat?

    Alleine der Kauf der Eiswaffel dürfte schon ein großes Indiz dafür sein, dass der Kunde das Eis nicht im Geschäft, sondern für unterwegs kaufen möchte.

    Ich finde es recht fatal, dass hier immer so auf Inhabern "rumgetreten" wird, die irgendwie versuchen müssen die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten, weil das eben, entgegen des Kommentars oberhalb, sehr wohl stetig geprüft wird und es ständig zu Nachforderungen und teils auch gerichtlichen Klärungen kommen muss!
    Alleine Bäckereien haben da in der Vergangenheit oft bluten müssen, denn hohe 5 stellige Beträge sind für viele nicht aus der Portokasse zu zahlen!
    Exlenker Ich kenne den Eissalon - Hainichen, und das Eis, in Hörnchen gefüllt, bekommt man dort im Eisgeschäft selber, neben der Eistheke. Und klar: Wenn ich mir ein Hörnchen bestelle, will ich es für unterwegs, da stimme ich Dir zu!