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Bewertungen (1)


  1. Userbewertung: 1 von 5 Sternen

    146. von 168 Bewertungen


    Leider bin ich mit Golocal nicht zufrieden. Betrifft Bewertungen für eine Baufirma Pbi GmbH bissingen. Alle negativen Erfahrungen würden gelöscht und die positiven plötzlich auftauchenden Kunden stehen weiterhin drin. Das ist keine faire und echte Bewertung der Firma! Ich bin mit über 15 Kunden der Pbi und Graf Gruppe in Kontakt und keiner davon hat positive Bewertungen zu berichten! Schade Go local aber dann kann man diese Bewertungsseite auch lassen!!! Zukünftige Kunden werden dann getäuscht und werden ihr Wunder erleben! Ich bin total enttäuscht von euch.

    geschrieben für:

    Internet in München

    Neu hinzugefügte Fotos
    1.

    Gegendarstellung

    Hallo KaiD.,
    wenn sich ein Unternehmen an uns wendet und uns darauf hinweist, dass ein Bericht faktische Fehler, diffamierende Ausdrücke oder sonstige, rechtlich fragwürdige Fakten enthält, müssen wir eine Ermessensentscheidung treffen, um die Integrität des auf unserer Website veröffentlichten Inhalts zu gewährleisten. Hierbei ist es unser Prinzip, auch im Fall von Streitigkeiten Unabhängigkeit zu wahren und uns inhaltlich weder auf die Seite des bewerteten Unternehmens noch auf die Seite des (verärgerten) Users zu stellen. GoLocal bietet nur die Plattform für den Austausch von Erfahrungen, nicht jedoch eine Plattform für die öffentliche Austragung von Rechtstreitigkeiten.

    Selbst wenn die Vorwürfe in Ihrem Beitrag zutreffen - was wir gar nicht ausschließen können -, tragen wir, wenn gegen uns rechtliche Schritte eingeleitet werden, nicht nur die Beweislast für jede einzelne Ihrer Aussagen, sondern auch das gesamte Risiko einer strafrechtlichen Verfolgung sowie hoher Rechtsanwalts- und Prozesskosten. Die Vorwürfe lassen sich letztlich erst mit einer nachgewiesenen Verurteilung rechtfertigen, von der wir keine Kenntnis haben. Wir könnten uns daher letztlich selbst nicht sachgerecht verteidigen. Aufgrund der Flut von Beschwerden, die wir erhalten, können wir auch nicht in jedem einzelnen Fall detailliert dem Sachverhalt nachgehen, was wir aus Neutralitätsgründen auch gar nicht wollen.

    Aus obigen Erwägungen, haben wir uns deshalb entschlossen, der Anforderung des Unternehmens zu entsprechen und den Erfahrungsbericht von der Website zu entfernen.

    Wir bitten um Ihr Verständnis für diese Entscheidung und möchten uns für etwaige Unannehmlichkeiten entschuldigen.

    Viele Grüße,
    das golocal Team
    GoLocal GmbH & Co. KG, Inhaber am
    vinzenztheis Der Kommentierung (Gegendarstellung) von golocal kann ich mich nur vollen Umfangs anschließen.

    Negative Tatsachenbehauptungen können nur dann in einem Bewertungsportal stehenbleiben, wenn diese durch Gerichtsbeschluss abschleißend bewiesen sind.
    Solange ein Verfahren noch anhängig ist, darf eine Tatsachenbehauptung nicht aufgestellt werden.

    Auch verleunderische Äußerung müssen unterbleiben. Solche Bewertungen fallen nicht unter das Recht der Meinungsfreiheit.
    ________________________________________________________
    Hier noch einmal den Text des Artikels 5 des Grundgesetzes.

    "(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

    (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

    (3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung."
    __________________________________________________________

    In diesem Zusammenhang ist insbesondere Absatz 2 zu beachten. Dies bedeutet unter Anderem, das ehrabschneidende Äußerungen zu unterlassen sind. Auch sind sonstige gesetzliche Bestimmungen zu beacheten, was wiederum bedeutet, dass Behauptungen die nicht abschleißend durch ein Gericht endgültig entschieden sind nicht in die Welt gesetzt werden dürfen.

    Dem steht allerdings nicht entgegen, dass man seine individuelle Meinung nicht äußern dürfte. solange dies als reine Meinung dargestellt wird und nicht als Tatsachenbehauptung.

    Das Bewertungsportal golocal verhält sich meiner persönliche Meinung nach in dieser Hinsicht in Gegensatz zu sehr vielen anderen Portalen vorbildlich.

    bearbeitet
    Ausgeblendete 2 Kommentare anzeigen
    von Money Na, da hab ich ja damals noch Glück gehabt, als ich mit einer Negativbewertung zu Golocal kam und das bewertete Reisebüro um seine Existenz fürchtete.
    Es gab ein langes Hin und Her, wobei Lumilla mir zur Seite stand und letztendlich mit Golocal, meinem Rechtsanwalt und meiner damals sehr zornigen Unnachgiebigkeit auch eine Einigung gefunden wurde.
    bearbeitet
    hswi Letztlich ist es immer eine Frage, WIE man bewertet. "Das Unternehmen betrügt" wäre eine Behauptung, die man erst beweisen muss. "Ich fühle mich betrogen" ist eine subjektive Meinungsäußerung...
    Ein golocal Nutzer Habe mich gerade angemeldet und das hier gelesen. Das macht für mich ein Bewertungssystem hinfällig. Kann’s verstehen aber bringt mir als User ja dann gar nichts. Schade.