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Bewertungen (1)


  1. Userbewertung: 1 von 5 Sternen

    38. von 63 Bewertungen


    Für mich absolute Abzocker!
    1.

    FalkdS MarFi29, was kann diese Firma dafür, wenn Fahrzeugführer die Beschilderung ignorieren und die Firma ihren Auftrag erfüllt?

    Ich glaube übrigens nicht, dass sie für dich arbeiten... ;-)
    bearbeitet
    Ausgeblendete 13 Kommentare anzeigen
    Lutz Schueler Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht, die Leute dort haben auch Kommunikationsproblem, verhalten sich wie Türsteher - keine Antwort auf sachliche Fragen - absolut unakzeptabel!!!
    Abschleppen auf Teufel komm raus und wegsperren, Geld erpressen - das ist nicht serös...
    Kfz Verwahrstelle Dresden Sehr geehrter Herr Schueler,
    sie haben selbstverständlich recht mit Ihrer Aussage, dass es Gesetze gibt, an die sich alle rechtstreuen Bürger halten sollten. Ein Einbehalten der Fahrzeuge, bis der entstandene Schadenersatz durch den Falschparker ausgeglichen wurde, ist darin geregelt. Nur heißt es im Gesetz nicht Erpressung, sondern Zurückbehaltungsrecht.

    Mit freundlichen Grüßen
    KFZ Verwahrstelle Dresden
    vinzenztheis Leider ist es nun einmal so, dass einige Verkehrsteilnehmer glauben die Straße gehöre ihnen alleine und sie hätten des Recht zu tun und zu lassen was sie wollen, nach dem Motto: "Was interessieren mich Verkehrsschilder, die sind da um ignoriert zu werden."

    Diesen ist halt nur mit drakonischen Maßnahmen beizukommen nach dem Motto: " Was dem Geldbeutel weh tut, bringt manchen zum nachdenken."
    Aber offensichtlich hilft nicht einmal dies die Verkehrsrowdys dazu zu bringen sich an Regeln zu halten. Uneinsichtigkeit ist scheinbar Trumpf.
    Kfz Verwahrstelle Dresden ....und am Ende ist schnell der Schuldige gefunden. Der böse Abschleppdinst der sich erdreistet für seine Arbeit und eingesetzte Technik auch noch Gebühren zu verlangen. @ vinzenztheis: Danke für Ihren Kommentar. Es ist schön, das es noch normale Bürger gibt.

    Mit freundlichen Grüßen
    KFZ Verwahrstelle Dresden
    ubier Also, das unselige 2020 ist ja nun bald rum, bestimmt gab es auch im systemrelevanten Abschleppsektor viel zu tun. Aber wer das Ordnungswidrigkeitenrecht so nachdrücklich verfolgt und letztlich davon lebt, sollte selber sauber bleiben, oder?

    Dazu gehören auch die Pflichtangaben nach Par. 5 TMG im Impressum des Unternehmens. Bei einer OHG wie hier gehören dazu Namen und Adressen aller Gesellschafter. Fehlen hier auf der Homepage offensichtlich schon seit einem Jahr. Die Geldbuße hierfür beträgt übrigens bis zu 50.000 €, Unterlassungsansprüche nach UWG kommen da gerne dazu. Da erscheinen die verdienstauslösenden Ordnungsverstöße der „Kunden“ ja fast vernachlässigbar, oder?
    FalkdS Das ist wohl wahr, aber solche speziellen Dinge sind für mich irrelevant, da nicht lebenswichtig, was ich bei hohen "Parkgebühren" wegen Desinteresse etwas anders sehe und mich dazu informiere... bearbeitet
    Kfz Verwahrstelle Dresden Sehr geehrte Frau Ubier,
    echt sehr schwere Kost was wir am zweiten Weihnachtsfeiertag 2020 so lesen müssen. Ein kluger Richter sagte zu derartigen Meinungen wie der Ihren: Schwarmintelligenz aus dem Internet.

    Sie scheinen sich der herrschende Meinung lustvoll anzuschließen weil sie denken es ist jene Lösung, welche schließlich am attraktivsten erscheint. Genau aus diesem Grund wird sich dieser meist angeschlossen, denn sie scheint letztlich ihre Berechtigung zu haben. Ganz so einfach ist es natürlich nicht. Demnach sollte man sich nicht unüberlegt der herrschenden Meinung anschließen. Unter dem Strich geht es darum, sich mit Sachverhalt selbst kritisch auseinanderzusetzen und auf den vorliegenden Fall anzuwenden. Eine Unterteilung in eine herrschende sowie untergeordnete Meinungen ist also im Endeffekt die Auseinandersetzung mit einem juristischen Problem. Deshalb ist eine gute Recherche im Vorfeld immer von Vorteil.

    1. Ordnungswidrigkeiten Recht ist kein Zivilrecht. Unsere Auftraggeber beauftragen uns nach Besitzrecht Paragraph 858 BGB
    2. Eine OHG ist keine GbR oder ein Einzelunternehmen
    3. Falschparker sind nicht unsere Kunden! Das sind unsere verzweifelten Auftraggeber die sich täglich mit rücksichtslosen Verkehrsteilnehmern auseinandersetzen müssen.

    Mit freundlichen Grüßen
    KFZ Verwahrstelle Dresden
    FalkdS Also ich habe da auch etwas geschaut und unter
    http://www.impressum-recht.de/offene-handelsgesellschaft-ohg.html
    einen Vorschlag für ein "OHG-Impressum" gefunden, der allerdings mit deiner lieber ubier nicht ganz übereinstimmt.
    AxelT "3. Falschparker sind nicht unsere Kunden! Das sind unsere verzweifelten Auftraggeber..."

    Zum Verständnis wie "Kunde" definiert wird:
    ----
    Der Kunde ist eine natürliche Person, die bei einem Unternehmen Umsätze tätigt.
    ----
    Also beim Abschleppen kommt die Kohle doch von den abgeschleppten, nicht vom Auftraggeber. Wenn darüber mal der eine oder andere in der Firma nachdenken würde, könnte es evtl. auch mit der Freundlichkeit besser werden...
    FalkdS Genau AxelT, wenn die "Kohlebringer" sich vor ihrem Auftritt in der Firma darüber im Klaren werden, wer die Ursache gesetzt hat,
    1. der Falschparker oder
    2. der, der sein berechtigtes Interesse durchsetzen lassen möchte?
    Wenn dann also Ursachensetzer (meine Tipp, die Nr. 1) entsprechend geläutert oder auch demütig auftreten, wird es seitens der Firma keine Unfreundlichkeiten geben, da bin ich mir völlig sicher.

    Und ja, so sehe ich das auch, die Auftraggeber sind Kunden.
    Sie geben vertraglich fixierte Aufträge, für deren Ausführung der beauftragten Firma ein finanzieller Ausgleich von dem Auslöser eines Personal- und Fahrzeugeinsatzes (hier Falschparker) zusteht.
    bearbeitet
    AxelT @Falkts: Was genau meinst du mit demütig? Meinst du Selbsterniedrigung? im sklavischen Sinn? Dann glaube ich das eher nicht.

    Leider muss ich dir deine Sicherheit nehmen, es gibt diese Unfreundlichkeit anscheinend bereits aus Gewohnheit, egal wie man sich verhält. Sehr viele Kritiker hier beschweren sich über die Unfreundlichkeit und geben bereits zu, dass es ihr Fehler war.

    Definition Kunde:
    "Der Kunde ist eine natürliche Person, die bei einem Unternehmen Umsätze tätigt."
    FalkdS AxelT, und immer noch ist der Auftraggeber der Kunde, wäre er nicht, würde es diese Abschleppaufträge nicht geben.

    Er müsste die Auftragserfüllung dem Abschleppunternehmen bezahlen und kann sich das auf zivilrechtlichem Weg von dem Störer zurück holen.
    Da gibt es aber erfreulicherweise die Möglichkeit, diese Regulierung an die Abschleppfirma zu übergeben, die dann das Fahrzeug erst nach Forderungsausgleich zurück geben.

    Somit sind die Abgeschleppten definitiv KEINE Kunden, denn sie haben auch keinen Vertrag mit dem Unternehmen, den hat der Auftraggeber. Der Rest dazu steht dann hier drüber, ich glaube das heißt Forderungsabtretung....
    bearbeitet
    RTAUSDD @Falkds
    Vollkommen richtig! Kunde ist der Auftraggeber der seine Forderung an den Abschleppdienst abtreten kann. Der Falschparker begleicht diesen Schaden nach Abtretung dann direkt an den Abschleppdienst da dieser nur Zahlstelle ist. Das Rechtsverhältnis besteht somit zwischen dem Auftraggeber und Falschparker.