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  1. Userbewertung: 1 von 5 Sternen

    1. Bewertung


    Die Behandlung war so oberflächlich und schlecht das ich mir die 20,0 € hätte sparen können. Viel Geschwätz und mehr nicht. Den Nagel mit dem Nagelpilz hat sie komplett ignoriert obwohl ich sie darauf hingewiesen habe. Ein Hinweis für Diabetiker mit Rezept vom Arzt zur Fußpflege : diese Kunden nimmt sie nicht an, weil sie angeblich das Geld erst Monate später erhält.

    geschrieben für:

    Fußpflege, kosmetische / Medizinische Fußpflege in Erbach im Odenwald

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    1.

    sister58 ich gehe dort seit jahren hin und bin sehr zufrieden. dass ein nagelpilz nach einmaliger behandlung nicht weg geht, dürfte jedem einleuchten, der schon mal einen hatte. meiner war nach wenigen behandlungen weg.


  2. Userbewertung: 1 von 5 Sternen

    1. von 5 Bewertungen


    Preis- Leistung stimmt leider gar nicht.

    geschrieben für:

    Friseure in Darmstadt

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    2.



  3. Userbewertung: 5 von 5 Sternen

    1. von 2 Bewertungen


    Die Auswahl an vielen verschiedenen Teesorten ist beachtlich.
    Es gibt wunderbare Tassen und Kannen und alles was man für den Tee braucht.
    Tolle und außergewöhnlich schöne Geschenke kann man dort kaufen.
    Die Beratung ist kompetent und freundlich.

    geschrieben für:

    Tee in Michelstadt

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    3.



  4. Userbewertung: 5 von 5 Sternen

    2. von 4 Bewertungen


    Ich brauchte ein neues Hörgerät da ich eines verloren habe. Die Beratung war kompetent. Man bekommt nichts aufgeschwatzt was man nicht will. Die Krankenkasse zieht auch mit. Ein wechsel zu einem anderen Akustiker ist mit der TK möglich.

    geschrieben für:

    Optiker / Hörgeräte in Darmstadt

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    4.



  5. Userbewertung: 1 von 5 Sternen

    1. von 6 Bewertungen


    Auf ihrer Homepage erzählt sie viel. Eine gute Typberatung fand nicht statt. Sie setzt nur das um was sie schön findet bzw. was ihr Repertoire hergibt. Auf den Typ und Stil des Kunden geht sie nicht ein. Wenn ich sie gelassen hätte, hätte sie mir die Haare blau gefärbt wie bei Arielle der Meerjungfrau. Das bewirbt sie und meint damit ihre kreative Freiheit auf kosten der Kunden ausleben zu müssen. Sie verkrotzt die Haare so das man dann die ganzen Haarfestiger kauft damit man den verkrotzten Haarschnitt gestylt bekommt. Die Haarsträhnen hat sie iregndwie in die Luft gezwierbelt und dann irgendwie in die Haarsträhnen reingeschnitten. Die Stufe waren merkwürdig und ich spürte ungleichmäßige Stellen im Haar die aus diesem unkoordinierten Schnitt resultieren. Meine Haare sind dick , schwer und ich habe viele Haare. Von einem lockeren und duftigen Haarschnitt konnte nicht die Rede sein. Das Pony hatte keinen Übergang zum Rest der verkrotzten Frisur.
    Ich war 2 Monate später bei einem Profifriseur und auch sie bestätigte partiell große Löcher.

    Sie kann überhaupt keine Haare schneiden. Sie macht nur das was sie schön findet. Sie stülpt ihren Style ihren Kunden über. Auch wenn sie sich als Obermeisterin auf ihrer Homepage bewirbt und nur zu den 1 % Friseuren zählt die eine Kundengerechte Beratung vornimmt. Davon konnte ich nichts feststellen. So verzottelt wie sie es schön findet will nicht jeder aussehen. Wenn es wenigstens noch gut ausgesehen hätte. Sie ist sehr von sich überzeugt. Sie lässt sich auf Facebock feiern als wäre sie der Starfriseur den noch niemand entdeckt hat. Sie sollte vielleicht mal nach Hollywood gehen um sich feiern zu lassen.

    geschrieben für:

    Friseure in Michelstadt

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    5.



  6. Userbewertung: 2 von 5 Sternen

    1. von 5 Bewertungen


    Ich wollte für ein LED Teelicht Batterien. Mir wurde sehr unfreundlich erklärt es gäbe 4000 verschiedene Batterien. Welche genau ich wollte. Da ich eingangs erklärte für welchen Zweck ich Batterien brauche und ich mir nicht Bewusst war dass das so kompliziert sein kann bin ich unverrichteter Dinge wieder gegangen da mir auch nichts angeboten wurde.

    In der Drogerie Rossmann habe ich ohne Komplikationen und mit einem Griff die Batterien bekommen die ich wollte und die passen auch.
    6.



  7. Userbewertung: 1 von 5 Sternen

    1. von 2 Bewertungen


    Bei Hörgeräten werden sie Geschäftstüchtig. Grundsätzlich bekommt man ein Kassenmodel ausgeredet. Angeblich ist die Qualität zu schlecht. Besteht man darauf bekommt trotzdem keines. Angepasst wird ein Zuzahlungspflichtiges von mehreren 100,0 €, weil das Kassenmodel nicht vorrätig ist und erst bestellt werden muss. Fragt man wann das Kassenmodel kommt bekam ich zur Antwort: es wurde vergessen zu bestellen. Nach langem hin und her wollte ich nicht mehr. Ich habe den Akustiker gewechselt. Ich bekam ohne Probleme ein sehr gutes Kassenmodel angepasst.

    geschrieben für:

    Optiker / Hörgeräte in Bad König

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    7.



  8. Userbewertung: 1 von 5 Sternen

    12. von 23 Bewertungen


    Insgesamt nach dem Kauf eines Smartphones schlechter Service.

    geschrieben für:

    Mobilfunk / Internet in Bonn

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    8.

    Ein golocal Nutzer Die Fragen wurden nicht genau beantwortet und ich bekam für meine Fragen ein App installiert worin ich alles nachlesen kann.


  9. Userbewertung: 3 von 5 Sternen

    1. Bewertung


    Im Großen und Ganzen hat die Nadel eine große Auswahl anzubieten.

    Leider ist die Inhaberin mir gegenüber negativ voreingenommen durch die blöden Odenwälder. Dementsprechend wird man behandelt. Die denkt auch alle Kunden sind doof.

    Bei berechtigten Reklamationen geht das Diskutieren los. Ohne Kassenzettel wird ein Umtausch nicht gerne vorgenommen oder Ware gegen Ware. Mit Kassenzettel hat man eher eine Chance.

    Um den Kassenbeleg muss man immer bitten. Als ich nach dem "warum" fragte bekam ich 2 interessante Antworten zu diesem Thema:
    1. Antwort: die Kassenzettel würden für den Müll gedruckt und das wäre eine Verschwendung von Papier.
    2. Antwort: ohne Kassenzettel wird ein Umtausch in der Regel nicht akzeptiert und ist auch schwer vor dem Finanzamt zu rechtfertigen. So kann man sich auch aus der Affäre reden.

    Als Kunde hat man mehr Rechte als man oftmals weiß.

    Generell können Sie als Käufer der Ware nur gegenüber dem Verkäufer (Händler / Versender) Ihre Reklamation vorbringen. Mit dem Waren- bzw. Geldaustausch wurde dieser zu Ihrem Vertragspartner. Für Mängel an einem Produkt ist Triumph als Hersteller wiederum nur gegenüber seinem direkten Vertragspartner verantwortlich. Aus buchungstechnischen und wirtschaftlichen Gründen sehen wir uns außerstande Ihre Reklamation direkt zu bearbeiten.

    Aus gesetzlicher Sicht muss der Händler die Ware als Reklamation innerhalb der Gewährleistungsfrist (zwei Jahre) und bei Vorlage eines Kaufbelegs (hier gilt auch ein Kontoauszug der Abbuchung) annehmen und prüfen. Durch den Geld-/Warentausch ist er diese Verpflichtung eingegangen. Daher möchten wir Sie bitten, nochmals an den Händler heranzutreten und Ihre „Reklamation Passform“ anzubringen.

    Und dies hat mir der Deutsche Konsumentenbund e. v. zu diesem Thema geantwortet:

    Zunächst einmal gilt es, die Begrifflichkeiten klar zu trennen: Es gibt die Garantie, die Gewährleistung und das Rückgaberecht im Fernabsatzhandel.

    Der klassische Fall (und der historisch ältestean denkt. Man muss sie nur einfordern.) ist die sogenannte Gewährleistung. Diese ist gesetzlich im BGB geregelt und schreibt vor, dass der Verkäufer grundsätzlich verpflichtet ist, dem Käufer eine mangelfreie Sache zu übergeben. Ist die Sache dennoch mangelhaft, kann der Käufer nach seiner Wahl
    Nacherfüllung,
    Schadenersatz, oder
    Minderung des Kaufpreises verlangen,
    oder vom Vertrag zurücktreten.

    Dieses gesetzliche Gewährleistungsrecht lässt sich allerdings durch Allgemeine Geschäftsbedingungen einschränken. Dies ist in der Regel auch der Fall und der Verkäufer behält sich vor, zunächst zu versuchen, die Mangelfreiheit herzustellen, bevor er die defekte Sache zurücknehmen muss und Ihnen das Geld wieder auszahlt.

    Wann eine Kaufsache mangelhaft ist, bestimmt sich nach den §§ 434 und 435 BGB. Nach diesen Regelungen liegt ein Mangel vor, wenn die Kaufsache
    nicht die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit hat,
    sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet oder
    die Montage nicht sachgemäß durchgeführt wurde.

    Grundsätzlich gilt also, dass der Käufer nur dann die Sache zurückgeben kann, wenn mit der Sache (laienhaft gesagt) „etwas nicht stimmt“.

    Hierzu zählt aber nicht, dass die Sache nach dem Kauf vielleicht nicht gefällt. Bereut der Kunde den Kauf anschließend, weil er sich mehr von der Sache erhofft hat, ist dies in rechtlicher Hinsicht grundsätzlich irrelevant.

    Anders ist die Sache nur, wenn die Ware im Fernabsatzhandel gekauft wurde (oder auf einem Messestand), mithin also nicht im sogenannten stationären Einzelhandel, und der Verbraucher ist (also nicht im Rahmen einer gewerblichen Unternehmung handelt).

    Nach dem Gesetz steht dem Kunden dann das Recht zu, sich innerhalb von 14 Tagen nach dem Erhalt der Ware wieder vom Kauf zu lösen.

    Damit trug der Gesetzgeber dem Umstand Rechnung, dass (anders als im stationären Einzelhandel) der Kunde die Ware vor Abschluss des Kaufvertrages nicht selbst prüfen kann. Er kann sie weder anfassen noch genau betrachten noch sich einen unmittelbaren Eindruck von ihr verschaffen (z.B. hinsichtlich ihrer Größe). Vielmehr ist auf die bildliche Darstellung in Onlineshops angewiesen, die das Produkt sicherlich in einem äußerst positiven Licht erscheinen lassen.

    geschrieben für:

    Kurzwaren in Erbach im Odenwald

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    9.



  10. Userbewertung: 1 von 5 Sternen

    1. Bewertung


    Ich würde den VDK nicht empfehlen. Ich wollte wegen eines Privatrezeptes das mir der Hausarzt verschrieben hatte eine Erklärung bekommen warum er mir das Medikament das zur Therapie gehört und durch einen Facharzt empfohlen wird als Privatrezept verschreibt und dauerhaft zu teuer wäre für mich. Ich bekam keine Antwort. Ich habe die Krankenkasse und Kassenärztliche Vereinigung gebeten mich aufzuklären warum man bei einer chronischen Erkrankung ein Medikament als Privatrezept verschrieben bekommt obwohl es zur Therapie gehört und durch den Facharzt empfohlen wird. Als pflichtversicherter Patient ist eine solche Behandlung zu teuer. Ich bekam von der KV zwar Antworten und auch von der GKV. Dieses teure Medikament kann nur ein Facharzt verschreiben und es war ein Fehler dies dem Hausarzt zu überlassen, jedoch hätte der Hausarzt das erklären können was nicht der Fall war. Ich stellte mehrere Anträge auf Kostenübernahme durch die GKV leider Erfolglos. Die Situation lief aus em Ruder und der VDK bot mir Hilfe an indem sie durch den Rechtsbeistand der Arztpraxis und der GKV Beine machte. Einen Teil der Kosten bekam ich zwar durch die GKV erstattet aber nicht alles. Weitere Versuche verliefen erfolglos. Die Arztpraxis erteilte mir seitdem Hausverbot. Ich musste mir einen neuen Hausarzt suchen. Außerdem bauen Ärzte ein Netzwerk auf und die Geschichte machte die Runde, d. H. egal wo ich als Patient in einer Praxis aufschlug oder in der Apotheke wurde ich Indirekt direkt auf die Geschichte angesprochen oder Andeutungen gemacht.

    Ich würde den VDK nicht empfehlen. Ich konnte für mich nichts verbessern und es entstand nur Kaos. Die erzählen viel aber erreicht wird wenig.

    geschrieben für:

    Beratungsstellen in Erbach im Odenwald

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    10.