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  1. Userbewertung: 5 von 5 Sternen

    3. von 5 Bewertungen


    Das Restaurant zählt mit zu unseren Lieblingslokationen, seit vielen Jahren bin ich hier nie enttäuscht worden. Über Geschmack lässt sich bekannterweise streiten, die Art der Speisen muss man mögen - ich mag es sehr. Auch meine Kinder lieben es dort Essen zu gehen.
    Es wird alles frisch zubereitet. Man hat die Wahl zwischen vielen verschiedenen Gerichten. Das Personal ist aufmerksam, freundlich und flink.
    In der Woche ist meist nicht so viel los, am Wochenende kann es schon schwierig werden einen Platz zu finden.

    geschrieben für:

    Restaurants und Gaststätten / Libanesische Restaurants in Dresden

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    11.



  2. Userbewertung: 1 von 5 Sternen

    10. von 63 Bewertungen


    Leider hat meine Frau sich den falschen Parkplatz ausgesucht und wurde abgeschleppt. Das war unglücklich und ihr verschulden.
    Die Abwicklung um das Auto wieder zu bekommen war dann allerdings schon etwas "merkwürdig", meine Frau durfte nur alleine ins Büro für den Schriftkram und die Bezahlung. Eine Rücksprache mit mir war auch nur nach massiven Diskussionen möglich, es hinterlässt insgesamt ein sehr ungutes Gefühl.
    Zu der zu bezahlenden Summe lässt sich noch sagen, dass diese ca. doppelt so hoch war, wie sie als "ortsüblich" im Internet zu finden ist.
    Eine detaillierte Rechnung haben wir auch nicht erhalten, nur einen Zahlungsbeleg.
    12.

    Kfz Verwahrstelle Dresden Sehr geehrter Herr AxeT,
    zur Höhe ortsüblicher Abschleppkosten hat der Bundesgerichtshof mehrfach klar Stellung genommen. Es bringt demnach nichts, etwas ins Blaue hinein zu behaupten. Das Internet ist schließlich nicht das BGB.
    Rechnungen werden in Deutschland auf den jeweiligen Kunden/Auftraggeber ausgestellt. Sie waren keiner von beiden, sondern haben nur den entstandenen Schadenersatz des Auftraggebers der Abschleppmaßnahme ausgeglichen. Dazu sind Sie gesetzlich verpflichtet (823 BGB)!


    Mit freundlichen Grüßen

    KFZ Verwahrstelle Dresden
    AxelT Sehr geehrte Kfz Verwahrstelle Dresden,

    es ist mir bekannt, dass der Bundesgerichtshof mehrfach klar Stellung bezogen hat, dass ortsübliche Abschleppkosten in ihrer Höhe nicht überschritten werden dürfen. Leider ist mir nicht bekannt, inwieweit der BGH die Höhe begrenzt hat, über eine Information darüber wäre ich sehr erfreut und bedanke mich im Voraus.
    Ich habe nichts ins Blaue hinein behauptet, vielmehr gibt der Automobilclub ACE sowie diverse Foren gewisse Infos über ortsübliche Abschleppkosten frei, inwiefern sich diese mit der Einschätzung des BGH decken ist mir, wie bereits erwähnt, nicht bekannt.
    Vielen Dank für die Info zur fehlenden Rechnung, der Hintergrund war mir ebenso nicht bekannt.

    Für mich hat es den Anschein, dass viel von dem Unmut der Personen, deren Fahrzeug abgeschleppt wurde, vermieden werden könnte, wenn Sie gleich von vornherein mehr Transparenz zeigen würden. Ihre Mitarbeiter schotten sich bei der Übergabe des Fahrzeuges ab anstatt sich darum zu bemühen, die Hintergründe und Infos zu erläutern, die Sie hier im Nachhinein versuchen bekannt zu geben. Es würde Ihnen viel Zeit und Frust ersparen, wenn Sie dies gleich vor Ort mit der gleichen Eloquenz ansprechen.
    Aber ich kann es auch nachvollziehen, wir alle lesen tagtäglich von Firmen die sich über mangelnde Fachkräfte beklagen. Gerade erst habe ich zu dem Thema einen Artikel gelesen, wie ein Sonnenstudio verzweifelt versucht kompetente Betreuer zu finden.

    Viel Erfolg weiterhin!
    Beste Grüße,
    A.T.
    FalkdS Das sehe ich auch so, auch wenn ich zu meiner Freude noch nicht von so einer Umsetzung betroffen war.
    Aber das Frust ablassen und die Frustabbaubewertungen werden bleiben, das ist leider das Los der Firma.
    So oft erlebe ich, das Leute erst auf andere zeigen und weder bereit noch in der Lage sind eigene Fehler zuzugeben und die Konsequenzen daraus zu tragen, aus meiner Sicht eine äußerst traurige Entwicklung.